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Betriebsarzt

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Tom22
Sep 2024 bearbeitet

Hallo , wer entscheidet welche Untersuchungen der Betriebsarzt durchführt? Gibt es da Vorschriften oder Gesetze oder hat auch hier der Betriebsrat eine Mitbestimmung?

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Community-Antworten (2)

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rtjum

02.09.2024 um 09:42 Uhr

im endeffekt entscheidet immer der, der untersucht wird ob er/sie sich untersuchen lässt.

Ja es gibt Regelungen zu Pflicht-, Vorsorge- und Angebotsuntersuchungen. Es handelt sich um die als G-Untersuchungen bekannten. Da hat sich in den letzten Jahren aber einiges verändert, lese die ArbMedVV dann haste einen ersten Überblick.

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WiederDa

02.09.2024 um 13:56 Uhr

Die Vorschriften dazu sind, je nach Gefährdungsart, weit gestreut in unterschiedlichen Regelwerken. Euer zuständiger Betriebsarzt sollte dazu mehr sagen können. In den Gefährdungsbeurteilungen sollte unter Maßnahmen auch festgelegt sein, welche Untersuchungen als Pflichtvorsorge zu machen sind und welche dem MA angeboten werden. Das ganze basiert aber auf unterschiedliche Vorschriften und Regelwerke, je nach Gefärdungsart (z.B. Lärm, Chemische Stoffe, Arbeiten in Höhe...) Habt Ihr eine ASA-Sitzung? Dort kann das auch durch die Sicherheitsfachkraft und/oder Betriebsarzt thematisiert werden. Den BR sehe ich bei dieser konkreten Festlegung nicht in der direkten MB aber ihr habt ein Info-Recht um zu prüfen, ob allen die erforderlichen Untersuchungen angeboten werden.

Hier das grundsätzliche Gesetz dazu: https://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/BJNR276810008.html

Dann ließ dich nochmal hier ein: https://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/arbeitsmedizinische-vorsorgeuntersuchungen-pflicht-oder-wunsch_94_161732.html

und: https://www.bad-gmbh.de/glossar/arbeitsmedizinische-vorsorge/

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