Teilnahmezwang für Betriebsfeier - hat der BR ein Mitbestimmungsrecht?
Der AG veranstaltet eine Betriebsfeier. In der Einladung an die Mitarbeiter steht folgender Satz "Eine Nicht-Teilnahme ist nur aus wichtigem Grund möglich" (es sollen dort neue Unternehmensleitlinien vorgestellt werden und anschließend gefeiert werden). Habe ich als BR ein Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (1)
04.08.2005 um 14:41 Uhr
Zumindest für den offiziellen Teil der Unternehmensleitlinienvorstellung, da es sich um Arbeitszeit handelt.
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