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Anspruch auf Lohnerhöhung trotz vorheriger Anhebung

B
BrastiMa5
Aug 2024 bearbeitet

Hallo, ich wende mich hier mit meiner Frage, da es etwas komplexer ist und ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Ich hatte bei meinem Arbeitgeber die Kündigung vorgelegt, allerdings wollten die mich behalten und boten mir somit eine Lohnerhöhung an, die ich nicht abschlagen konnte. Ich handelte mit meinem Chef noch aus, dass ich trotz der Lohnanpassung weitere betriebliche Lohnerhöhungen erhalte und ließ mir dies schriftlich geben. Da einige gute Kollegen wussten, was ich in der neuen Firma bekommen hätte und ich dann aber doch geblieben bin, sprach sich schnell rum, dass ich wohl derjenige war, der nun am meisten verdiente. Zu meinem Nachteil (ich war das schwarze Schaf) löste dies eine Welle von unzufriedenen Mitarbeitern aus, die sich ungleichberechtigt fühlten und es wurde ein Aufstand gemacht. Dies führte dazu, dass der Chef 2 Monate später entschied, allen Mitarbeitern aus der Abteilung, in der ich tätig war 10% mehr Lohn zu geben. Ich habe die 10% Lohnerhöhung nicht erhalten. Nun meine Frage, wie sieht da die rechtliche Lage aus? Ich habe es ja schriftlich bekommen, dass ich trotz meiner Erhöhung (da ich ja gehe wollte und gekündigt hatte) jede weitere Erhöhung erhalten soll und kann man in dem Fall von einer betrieblichen Erhöhung sprechen, wenn aus einer Abteilung 19 von 20 Mitarbeitern es bekommen haben? Ich bedanke mich schonmal für die Antworten!

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Community-Antworten (4)

C
celestro

25.08.2024 um 01:35 Uhr

Warum sollte eine Erhöhung nur in einer Abteilung eine "betriebliche Erhöhung" darstellen?

Deinen speziellen Fall solltest Du aber einem Spezialisten überlassen ... nicht einem Forum von Laien.

S
seehas

26.08.2024 um 09:25 Uhr

Eine Abteilung ist kein Betrieb...

F
fantil

26.08.2024 um 11:28 Uhr

@BrastiMa5, du warst doch zufrieden, mit dem, was du nun bei deinem Arbeitgeber verdienst und hast deinen AG nicht gewechselt. Nur weil deine Kollegen jetzt auch mehr bekommen, weil sie sonst evtl. auch ihren AG wechseln würden (dein AG möchte vorbeugen), bist du nun unzufrieden. Gehe zu deinem AG, verkünde deinen Unmut, verlange mehr Geld und wundere dich nicht, wenn du es nicht bekommst, da dein AG weiß, dass du bei der anderen Stelle auch nicht mehr bekommen hättest, sonst wärst du ja nicht geblieben.

Was Vertraglich geregelt wurde: siehe Antwort von celestro

M
Muschelschubser

26.08.2024 um 11:37 Uhr

Ist natürlich Interpretationssache.

Wenn der AG nun einen Schritt zur fairen und vor allem gleichen Bezahlung getan hat, dann könnte man Deine Gehaltserhöhung auch als Vorgriff sehen.

Du musst Dir die Frage stellen, ob Du

a) dich gerecht entlohnt fühlst oder b) aus irgendwelchen Gründen unbedingt mehr verdienen musst als der Rest

Die rechtliche Frage kann man m.E. so nicht mit 100%iger Sicherheit beantworten. Gibt es z.B. Lohngrundsätze oder tarifliche Eingruppierungen?

Hier ist aber ein interessanter Ansatz zu lesen:

https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/moegliche-ungleichbehandlung-bei-entgelterhoehung

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