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Wegzeiten = Arbeitszeit

L
lussil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, ich habe eine Frage zum Thema Wegzeiten.Hatte am 08.02.2011 eine Dienstreise ( Wirtschaftsauss.) nach Brandenburg u. Berlin.Bin von zu Hause,mit dem Pkw um 6. Uhr losgefahren. Zählt diese zeit als Arbeitszeit?? Mein Arbeitgeber mein nein, ich bekomme max. 8 Stunden Vergütung, da ich als Teilzeitkraft beschäftigt bin.

Könnt Ihr mir das helfen ??? Ich meine das § 44 Betrvg da zum tragen kommt.

MfG lussil

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Community-Antworten (2)

A
Angie

16.02.2011 um 11:48 Uhr

Hallo Lussil, hier greift § 37 Abs. 6 Satz 2 BetrVG. Dein AG hat recht.

LG Angie

W
wahlvst

16.02.2011 um 11:58 Uhr

Angie

§ 37 Abs. 6 Satz 2 BetrVG bezieht sich auf die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen nicht auf die Wahrnehgmung von Mandatsaufgaben wie hier Sitzungen.

Hier gilt vielmehr, das BRM ist so zu behandeln wie andere AN auf DR, betreffend der Reisezeiten. Also, gibt es Regelungen im Betrieb betreffend DR. Was die Sitzungszeiten betrifft besteht Freizteitausgleich für die Zeit außerhalb der Regelarbeitszeit.

Voller Freizeitausgleich für Betriebsratsschulungen auch für Betriebsräte aus Teilzeitbetrieben http://www.betriebsratspraxis24.de/aktuelles/?aktuelles_id=171998

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