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Fahrten zwischen Homeoffice und Büro Dienstreise?

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Elefant100
Aug 2024 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir haben Außendienstmitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten. Der Arbeitsort ist die Privatadresse des jeweiligen Mitarbeiters. Sollten diese Mitarbeiter zum Firmensitz fahren müssen, dann sollen diese Fahrten lt. Arbeitgeber nicht als Dienstreise (keine bezahlte Übernachtung) und somit auch nicht als Arbeitszeit gerechnet werden. Das Problem ist allerdings, dass wir Mitarbeiter haben, die 400 Km weit weg wohnen. Dass das Homeoffice keine erste Tätigkeitsstätte sein kann, habe ich schon nachgelesen. Kann der Arbeitgeber dies so festlegen und haben wir als BR ein Mitbestimmungsrecht? Vielen lieben Dank.

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Community-Antworten (7)

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RudiRadeberger

21.08.2024 um 13:04 Uhr

Was steht im AV? Was ist als erste Tätigkeitsstätte festgelegt?

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Elefant100

21.08.2024 um 13:10 Uhr

Der Arbeitsort ist die Privatadresse des jeweiligen Mitarbeiters, so steht es im AV.

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RudiRadeberger

21.08.2024 um 13:12 Uhr

Das habe ich verstanden. Ich fragte nach der Definition der ersten Tätigkeitsstätte laut AV.

Der Arbeitsort ist selbstredend die Privatadresse. Deswegen ist es ja Home Office und kein mobiles Arbeiten.

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Elefant100

21.08.2024 um 13:24 Uhr

Im AV ist keine Tätigkeitsstätte angegeben

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RudiRadeberger

21.08.2024 um 13:25 Uhr

Das ist schon mal nicht das Schlechteste.

Nächste Frage: Wie oft müssen die MA zu Firmensitz (pro Woche oder pro Monat)?

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Elefant100

21.08.2024 um 14:10 Uhr

Die MA kommen so 1 mal im Quartal, manchmal auch nur 1 mal im halben Jahr für ein bis 2 Tage

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RudiRadeberger

21.08.2024 um 15:06 Uhr

Prima.

Wenn der AV das nicht regelt, gibt es noch quantitative Kriterien, die eine erste Tätigkeitsstätte definieren. Die greifen bei euch aber nicht, weil ihr "nur ab und zu" zum Firmensitz fahrt und damit deutlich unter der geforderten 1/3 Präsenz seid. Die ist nötig, um eine erste Tätigkeitsstätte aus quantitativen Gründen zu definieren.

Ihr habt also keine erste Tätigkeitsstätte. Damit gilt die Fahrt als Dienstreise mit allen entsprechenden Ansprüchen.

Als BR seid hier allerdings nicht in der Mitbestimmung. Jeder betroffene AN muss hier sein Recht individuell einfordern.

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