Verkehrsmittel zum Seminar 37,6 Private Nutzung
Hallo zusammen, ich bin BR und möchte demnächst zusammen mit einem weiteren BR Kollegen zu einem 37,6 Seminar. Die Kostenübernahme für das Seminar ist auch schon geklärt. Jetzt ist es so dass eine eine Reisekostenordnung gibt, die aussagt dass grundsätzlich für Dienstreisen ein Firmenwagen genutzt werden muss. Eine Nutzung eines privaten PKW ist nur zulässig wenn es für den AG wirtschaftlich günstiger ist. Außerdem sagen die Nutzungsbedingungen aus dass eine private Nutzung des Firmenwagen nicht zulässig ist. Das heißt also ich würde zum Seminarort kommen und darf dann das Firmenauto erst wieder zur Heimreise nutzen. In der Zwischenzeit bin ich quasi in der Bildungsstätte „gefangen“ da der öffentliche Nahverkehr schlecht ausgebaut ist. Jetzt habe ich den AG gefragt ob ich in diesem Fall meinen privaten PKW nutzen darf und die Kosten später erstattet bekomme. Die Antwort war mit dem Verweis auf die o.g. Regel negativ. Meine Frage ist nun ob das so richtig ist und ich quasi eine Woche mich privat nicht richtig fortbewegen kann? Irgendwie halte ich das nicht für zumutbar da es ja meine private Zeit ist die ich nicht richtig nutzen kann. Danke für eure Einschätzungen.
Community-Antworten (10)
20.08.2024 um 21:10 Uhr
Ich würde eher nicht sagen, das die Verwendung des PKW am Seminarort direkt unter "private Nutzung" fällt.
20.08.2024 um 22:07 Uhr
Danke für deine Nachricht. Es geht mir konkret darum nach dem Seminar z.B. irgendwo hinzufahren und ein Eis zu essen. Ich hätte das unter privaten Gebrauch behandelt. Kannst du mir deine Einschätzung näher erläutern ?
20.08.2024 um 22:26 Uhr
Du fährst ja nicht "privat" (also für zu Hause) einkaufen ... oder in den Urlaub. Sondern lediglich notwendige Fahrten im Rahmen der Dienstreise. Und da würde ich persönlich eben auch zählen, das ich abends eben wie Du selbst schreibst "nicht im Seminarhotel gefangen sein kann".
Gibt es beim Seminar komplette Verpflegung?
20.08.2024 um 22:55 Uhr
Ja beim Seminar ist die komplette Verpflegung inklusive. Also Frühstück, Mittag und Abendessen.
21.08.2024 um 00:55 Uhr
das klingt für mich dann doch eher nach Privatvergnügen. In der Praxis wird es kein Problem sein, da du nicht alleine dort bist und die Kollegen auch mal raus wollen. Und dann findet sich eigentlich immer jemand, der mit dem Auto da ist
21.08.2024 um 11:29 Uhr
Aus dem Bauch heraus sehe ich das wie celestro. Aber ich würde, falls es in der Reisekostenordnung nicht explizit aufgeführt ist, beim AG nachfragen. Gegebenenfalls würde ich mir das schriftlich geben lassen. Schon allein wegen der Haftung/Selbstbeteiligung bei den entsprechenden Fahrten. Und der AG muss sich ja auch absichern, dass deine Fahrten dort im üblichen Rahmen bleiben und der Wagen nicht mit 5.000 km mehr nach Hause kommt.
Eigentlich sollte eine Reisekostenordnung solche Fälle regeln. Wird ja nicht das erste mal vorkommen.
21.08.2024 um 11:41 Uhr
Wir haben eine ähnliche Regelung und Fahrten zu einem Restaurant oder einem Supermarkt sind gestattet. Hast du das schon gefragt, wie es damit aussieht?
21.08.2024 um 11:45 Uhr
"Privatvergnügen soll der AG mit seinem Auto finanzieren, gehts Dir gut?!"
Mir geht es hervorragend. Ich darf meinen Geschäftswagen privat nutzen, inklusive Tank-und Ladekarte. Deswegen könnte ich mir nach dem Seminar mein Eis auch in Paris kaufen. Danke der Nachfrage.
Nennt man Benefit.
21.08.2024 um 17:14 Uhr
Um es nochmal deutlich auszudrücken. Ich möchte gar kein Privatvergnügen vom Arbeitgeber bezahlt bekommen . Ich möchte das der Arbeitgeber für die Fahrtkosten zur Seminarstätte und zurück aufkommt. Der Arbeitgeber untersagt aber jegliche private Nutzung mit dem Geschäftsfahrzeug. Das ist auch sein gutes Recht. Er schreibt mir aber andererseits vor dass ich nur ein Geschäftsfahrzeug als Verkehrsmittel nutzen darf. Das hat zur Folge dass ich mich in meiner privaten Zeit nicht eigenständig mit dem Auto fortbewegen kann. Aus diesem Grund möchte ich gerne mit meinem privaten Fahrzeug fahren und die An und Abreisekosten zum Seminar erstattet bekommen. Das wird vom Arbeitgeber mit dem Verweis auf die Geschäftsfahrzeugregelung abgelehnt. Ich finde dass das ein Eingriff in meine Privatsphäre ist. Natürlich kann ich mich mit den anwesenden Kolleginnen und Kollegen absprechen und eine gemeinsame Fahrt organisieren. Hier geht es mir aber um die Grundsätzlichkeit in wie weit der Arbeitgeber in meine private Zeitgestaltung mit so einer Regelung eingreifen darf.
21.08.2024 um 17:25 Uhr
Wie schon geschrieben,...sprich mit ihm und kläre, ob du dich dort nach Feierabend nicht noch "im üblichen Rahmen" mit dem Fahrzeug bewegen darfst.
In deine Privatsphäre sehe ich keinen Eingriff. Es gibt kein Grundrecht auf automobile Mobilität. Wenn er die Regelung so eng auslegt, ist das ärgerlich aber schwer zu ändern. Es ist dir weiterführend freigestellt, mit deinem Auto auf deine Kosten zu fahren, abends ein Taxi zu nutzen oder zu trampen.
Des weiteren gilt: erlaubt er es dir, muss er es allen erlauben.
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