Hallo an alle,

bin BR und habe folgende Frage:

unsere neue GL hat Internet eingeführt und hat hierzu eine Betriebsvereinbarung erstellt, die wir unterschreiben sollen.

Darin heisst es in $3 (allgemeine Regelungen): "Jeder Zugriff auf eihne Internet-Seite wird ebenso wie die Verbindungsdaten ausgehender eMails protokolliert"

$5 (dienstliche Nutzung): Internet- sowie eMail Anchluß am Arbeitsplatz dienen dienstlichen Zwecken

$6 (private Nutzung):
1. die private Nutzung des dienstlichen EMail-accounts ist verboten
2+3: eMails und Internet darf nur außerhalb der Arbeitszeit und nur in angemessenem Umfang für private Zwecke genutzt werden

meine Frage:
1. ist dies alles so zulässig?
2. dürfen wirklich alle Daten und Verläufe (eMail und Internet) gespeichert werden?
3. Wenn ja, müssen diese wieder nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden?
4. Kann der Chef jederzeit bei jedem Mitabreiter reinschauen wo er wie lange im Internet war oder Bedarf es einen konkreten Anlass?

ist dies alles so zulässig?
Was ist mit dem Urteil des BVG zur Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung?

Die Angst ist, dass ein Mitarbeiter weil ihn der Chef auf dem Kieker hat damit rechnen muss, dass ihm nachgewiesen werden kann dass er mal vor Monaten währen der Arbeitszeit im Internet nachgesehen hat, wie das Wetter wird.

Bitte helft uns.

Vielen Dank.