BR - Vorfeld-Arbeiten während der Arbeitszeit, was geht ?
Hallo Team
ich habe es hier schon mal gepostet aber nicht wirklich eine klare Rückmeldung erhalten, bzw eine gute Referenz erhalten.
Darf ich meine Vorfeld, BR Vorbereitenden Aufgaben, während der Arbeitszeit durchführen oder ist es in dem "Vorstadium" noch fehler am Arbeitsplatz?
Will als Vorfeldinitiator nicht unnötig Angrifsfläche proicieren, aber kann die Belegschaft ja auch nicht nach Feierabend erriechen, kontakieren, aufklären und zur Kandidatur im Wahlvorstand motivieren.
Kann mein AG was dagegen haben, dass ich es währed der Arbeitszeit tue?
Gruß Tom
Community-Antworten (5)
20.08.2024 um 13:02 Uhr
Mach doch bitte nicht für jede Frage ein neues Topic auf. Und nein ... während der Arbeitszeit hast Du zu arbeiten.
20.08.2024 um 13:41 Uhr
Erst wenn du ein Mandat hast kannst du BR Tätigkeiten, Wahlvorbereitung etc. in der Arbeitszeit erledigen. Eindeutig genug?
20.08.2024 um 18:34 Uhr
Jetzt mach endlich deine Sitzung und dümpel nicht länger in der Theorie herum. In dieser Phase ist praktisch kaum etwas falsch zu machen, solange man bereit ist, es zu machen.
21.08.2024 um 10:00 Uhr
Während der Arbeitszeit = arbeiten. Alles andere in der Pause, im Urlaub, nach Feierabend, vor Arbeitsbeginn.
05.09.2024 um 16:54 Uhr
Kann mein AG was dagegen haben, dass ich es währed der Arbeitszeit tue? Ja kann er
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