Hallo,
Wir wollen einen Betriebsrat gründen, in einem Unternehmen mit über 100 MA. Überall lese ich, dass der Wahlvorstand mit dem AG ausmacht, welches Wahlverfahren genutzt wird. Bei Neugründung gibt aber noch gar keinen Wahlvorstand. Bedeutet das, dass bei unserer Größe nur das normale Wahlverfahren in Frage kommt, zumindest jetzt bei der ersten Wahl?

LG Esundem