Erstellt am 14.08.2024 um 11:27 Uhr von RudiRadeberger
Es muss dennoch gewählt werden. Denn der Wähler hat durchaus noch die Alternative des "Nicht Wählens".
Erstellt am 15.08.2024 um 16:51 Uhr von seehas
Wenn einer der drei Kandidaten keine Stimme erhält, dann ist er nicht gewählt
Erstellt am 16.08.2024 um 07:55 Uhr von fantil
Der Wahlvorstand wird nicht gewählt sondern bestellt!
Zu den Aufgaben des amtierenden Betriebsrats gehört es, den Wahlvorstand und dessen Vorsitzenden zu bestellen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Bestellung erfolgt dabei jeweils durch Beschlussfassung mit einfacher Stimmenmehrheit gemäß § 33 BetrVG.
Erstellt am 16.08.2024 um 08:46 Uhr von Muschelschubser
@fantil
Da wir uns nicht in einem ordentlichen Wahljahr befinden, liegt der Verdacht nahe dass gar kein BR vorhanden ist, der einen Wahlvorstand bestellen könnte.
In dem Fall muss der Wahlvorstand im Rahmen einer Betriebsversammlung gewählt werden.
Als Initiator der selbigen braucht es entweder drei engagierte Beschäftigte, oder eine Gewerkschaft.
Erstellt am 16.08.2024 um 09:43 Uhr von GabrielBischoff
Es gibt eine Wahlordnung und es wird gemacht, was da drin steht weil sonst die Wahl angefochten werden kann.
Immer dran halten, auch wenn es nur eine Formsache ist!
Es ist relativ häufig, dass nicht spontan jemand aufspringt und Bock hat die Wahl zu organisieren. Aber es ist möglich und deswegen muss die Wahl auch durchgeführt werden.
Und immer dran denken - sich selbst wählen! Sonst gibt's nachher lange Gesichter!
Erstellt am 16.08.2024 um 09:56 Uhr von celestro
Da gibt es noch keinen BR, richtig. Der TS stellt im Moment entsprechend viele Fragen (was auch in Ordnung ist).
@Thomas S.
Vielleicht solltest Du der Übersicht wegen ein einzelnes großes Thema aufmachen und nicht zu jeder Frage (und da kommen bestimmt noch einige) immer ein neues eröffnen.