Fristen für Aushänge des Wahlvorstandes
Ich arbeite in einem Betrieb mit etwas mehr als 100 Beschäftigten ( also normales Wahlverfahren ) in dem gerade ein Betriebsrat gegründet werden soll. ( Bisher hatten wir keinen ). Am vergangenen Mittwoch 23.06.10 war die erste Wahlveranstaltung zur Wahl des Wahlvorstandes. Eingeladen hatten drei Kollegen die die Initatoren der Betriebsratgründung sind und die sich fachlich auch schon etwas belesen hatten wie so etwas von statten geht und vorallem gehen muß. Zu meiner Verwunderung wurden aber drei absolut unerfahrene und uninteressierte Kollegen / innen gewählt. Nun kommt es anscheinend so wie es kommen muß, der einzige Aushang vom 24.06.10 der am schwarzen Brett zu finden ist bzw. als e - Mail versendet wurde ist folgender :
Hallo zusammen,
Erst mal möchten wir uns recht herzlich für Euer Vertrauen bedanken. Wir werden unseren vollen Einsatz geben um eine korrekte und reibungslose Wahl durchzuführen. Falls ihr Fragen habt dann schreibt uns bitte eine email.
Grüße Kollege / in A +B +C
Mehr kam bisher nicht. Meines wissens nach hätte hier schon mehr passieren müssen. Wer ist Wahlvorstand 1, wer sein Stellvertreter, wer Beisitzer. Die Betriebsadresse des Wahlvorstandes usw.... Wo erfahre ich welche Fristen für solche Dinge gelten, am allerbesten eine Checkliste wann was gemacht werden muß.
Wenn die drei so weiter machen, habe ich die Befürchtung das die Betriebsratgründung wieder einschläft bzw. anfechtbar wird. Ich hoffe wenn nötig wären die drei Initiatoren bereit nochmals von vorne zu beginnen und eine neue erste Wahlveranstaltung zu organisieren. Ein Betriebsrat ist bei uns auch schon länger überfällig.
Für eure Hilfe besten Dank im voraus Harvey
Community-Antworten (3)
28.06.2010 um 18:38 Uhr
Hi Harvey, die Drei Gewählten haben jetzt eine große Verantwortung. Klar, der Aushang über den gegründeten Wahlvorstand hätte informativer sein müssen. Per Gesetz müssen die Drei jetzt unverzüglich mit dem Einleiten der Wahl beginnen. Unverzüglich bedeutet aber nicht, daß sofort einen Tag später das Wahlausschreiben aushängt. Der Wahlvorstand darf sich natürlich erst einmal selbst organisieren, die nötigen Unterlagen beim AG einfordern und sich natürlich schulen lassen. Die Fristen fangen ab dem Aushang des Wahlausschreibens an zu laufen. Vorher, da ihr bisher keinen BR habt, gibt es keine klare Fristsetzung. Gebt den Dreien die Chance, sich einzulesen und einen anständigen Job zu machen, wenn sich zu lange nichts tut, holt euch beim Arbeitsgericht Hilfe. Als Literatur zu empfehlen ist vom Rieder-Verlag der Anuschek "Betriebsratswahl", da sind auch Musterexemplare für alle Anschreiben und Aushänge dabei.
07.07.2010 um 17:47 Uhr
Danke für deine schnelle und informative Antwort.
Wie ich vermutete tut sich nichts!!! Ab welchem Zeitrahmen macht es den Sinn sich Hilfe vom Arbeitsgericht zu holen ?
Danke
07.07.2010 um 18:01 Uhr
Harvey,
es sind doch gerade erst einmal zwei Wochen vergangen! Woher glaubst Du, wissen die drei Kollegen WAS sie überhaupt tun müssen? Haben sie überhaupt Unterstützung, z.B. durch eine Gewerkschaft?
Wenn die armen Kerle tatsächlich auf sich selbst gestellt sind kann es WOCHEN dauern, bis sie halbwegs verstanden haben WAS sie überhaupt tun müssen! Jetzt noch ein Seminar zur Betriebsratswahl aufzutun dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein, der Wahlzeitraum ist rum, wer soll da jetzt noch Seminare anbieten! Statt zu drängeln solltest Du auf die Kollegen zugehen und sie fragen wie es läuft, ob sie klarkommen, sie ggf. hierher verweisen (Siehe Knopf "Betriebsratswahl" da oben, solange er noch da ist).
Du darfst jetzt keine Wunder erwarten! Die armen Kerle haben unterstützung und bewunderung nötig, keine Kritik! WENN Du auf sie zugegangen bist und sie sagen Dir auf den Kopf zu, das sie nicht vorhaben irgendetwas zu unternehmen, dann melde Dich nochmal.
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