Kleiner Betrieb - wie läuft das Wahlverfahren?
Hilfe....
wir sind 28 MA und demnächst soll wieder der Betriebsrat gewählt werden. Ich denke, dass wir nach dem vereinfachten Verfahren wählen ("ich denke"....weil ich bei den letzten Wahlen in Elternzeit war und die Wahlen nicht genau mit verfolgen konnte) Der aktuelle Betriebsrat hat auch schon einen Wahlvorstand bestellt und ausgehängt (ohne Wahlversammlung....was ja in Ordnung ist beim einfachen Wahlverfahren). Die Liste des Wahlvorstandes ist seit dem 22.02.2010 ausgehängt.....nun meine Frage, wann muss dann die Wahlliste ausgehangen werden bzw. die Wahlen -nach Bekanntgabe des Wahlvorstandes- stattfinden? Würde mich gerne für die Wahl aufstellen lassen und denke, dass es dem aktuellen BRV nicht ganz passt? Möchte keinen Termin verpassen! Ein anderes Mitglied des Betriebsrates hat mir gesagt, dass die Wählerliste erst nach der Schulung des Wahlvorstandes ausgehangen wird bzw. ich mich dann erst aufstellen lassen darf!??? Noch eine Frage, soweit ich es richtig verstanden habe, kann man das neue Betriebsrat bei einer Wahlversammlung wählen? Wie kann ich mir das vorstellen? Sitzen dann alle AN und heben die Hände (wie in der Schule) wer zum neuem Gremium gehört? Oder wählt man die Personen mit Stimmzetteln? Wäre echt dankbar für Antworten mit klaren Beispielen, wie es in kleineren Betrieben wie bei uns so eine Wahl ablaufen sollte!
p.s. habe mich im Internet zwar durchgelesen, aber das was ich lese stimmt nicht mit unserem bisherigen Wahlverfahren!
Community-Antworten (3)
08.03.2010 um 11:48 Uhr
Rätin, für`s Erste, kannst Du Dich hiermal schlau machen. http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=BR-Wahl
08.03.2010 um 12:23 Uhr
Hallo Ridgeback,
danke für den Hinweis (die Seite kannte ich schon), aber ich wollte jetzt nicht stundenlang Videos anschauen oder zur Terminberechnung eine kostenpflichtige Software runterladen. Eine effektivere Antwort wäre für mich sinniger.
08.03.2010 um 12:58 Uhr
Zum Betriebsverfassungsgesetz gibt es eine Wahlordnung. Du solltest dir auf jeden Fall die allgemeinen Vorschriften darin und den 2. Teil zum vereinfachten Wahlverfahren durchlesen. Daran muss sich auch der Wahlvorstand halten. Dort erfährst du auch, dass die Wählerliste mit dem Tag des Wahlausschreibens zur Einsichtnahme und Ergänzung für 2 Wochen ausliegen muss. Bei einer Wahlversammlung werden die Bewerber per Stimmzettel gewählt. Fristen sind sehr wichtig, da man die Wahl schon aus diesem Grund anfechten kann.
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