Erstellt am 13.08.2024 um 15:19 Uhr von GabrielBischoff
Lies dir §99(1) BetrVG durch, dann hast du deine Antwort.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html
Erstellt am 14.08.2024 um 07:24 Uhr von WiederDa
Schau dir, wie oben geschrieben, den §99 BetrVG an. Hilfreich ist es bei so etwas auch mal in eine Kommentierung zu schauen.
Beispw. ist die RN 180 im Fitting (32. Auflage) zu dem Paragraphen u.U. hilfreich.
Erstellt am 14.08.2024 um 08:54 Uhr von ToMa
Danke den zwei bisherigen Antwortgebern. Manchmal bedarf es einer Unterstützung/Orientierungshilfe von außerhalb, um wieder Klarheit und Struktur in den Argumenten zu erlangen. Rn 181 hat auch noch geholfen.
Erstellt am 14.08.2024 um 09:59 Uhr von GabrielBischoff
Schön. Wenn es eh immer die gleiche Stelle ist, kann der AG ja auch einmal die Stelle beschreiben und immer die gleiche Beschreibung einreichen. Eine Stellenausschreibung wird er ja auch machen mal erstellt haben um Bewerber zu finden.