Muss der BR eine Anhörung zur Einstellung ohne Stellenbeschreibung akzeptieren?
Bisher gab es bei uns Abteilungen und dazugehörige Mitarbeiter mit Stellenbeschreibung. Zukünftig möchte sich unsere Geschäftsleitung die Arbeit erleichtern und reicht eine 99er Anhörung zur Einstellung rein, bei der es lediglich heißt: ... in der Fertigung einzustellen. ... Muss der BR diese "Vereinfachung" akzeptieren? Aus unserer Sicht ist keine zielführende Einarbeitung möglich, und wir können als BR nicht abschätzen, ob langfristig dadurch die Stelle eines anderen Mitarbeiters gefährdet wird. Was sagt Ihr dazu? Wir sind unsicher, da es in anderen Quellen heißt, dass der BR kein Mitbestimmungsrecht bei der Erstellung und inhaltlichen Gestaltung von Stellenbeschreibungen hat.
Community-Antworten (4)
13.08.2024 um 17:19 Uhr
Lies dir §99(1) BetrVG durch, dann hast du deine Antwort. https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html
14.08.2024 um 09:24 Uhr
Schau dir, wie oben geschrieben, den §99 BetrVG an. Hilfreich ist es bei so etwas auch mal in eine Kommentierung zu schauen. Beispw. ist die RN 180 im Fitting (32. Auflage) zu dem Paragraphen u.U. hilfreich.
14.08.2024 um 10:54 Uhr
Danke den zwei bisherigen Antwortgebern. Manchmal bedarf es einer Unterstützung/Orientierungshilfe von außerhalb, um wieder Klarheit und Struktur in den Argumenten zu erlangen. Rn 181 hat auch noch geholfen.
14.08.2024 um 11:59 Uhr
Schön. Wenn es eh immer die gleiche Stelle ist, kann der AG ja auch einmal die Stelle beschreiben und immer die gleiche Beschreibung einreichen. Eine Stellenausschreibung wird er ja auch machen mal erstellt haben um Bewerber zu finden.
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