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Anwesenheit der Geschäftsführung bei der Wahl des Wahlvorstandes

M
Mitarbeiter0824
Aug 2024 bearbeitet

Darf die Geschäftsführung und der Assistent der Geschäftsführung bei der Wahl des Wahlvorstandes anwesend sein?

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Community-Antworten (5)

S
seehas

07.08.2024 um 11:55 Uhr

BR Sitzungen sind nicht öffentlich. Das gilt auch für die konstituierende Sitzung. Hier ist ein Wahlvorstand anwesend bis der Wahlleiter gewählt ist. Ab dann sind nur noch gewählte BRM anwesend.

C
celestro

07.08.2024 um 12:30 Uhr

Ich denke mal, das es hier eher um eine Betriebsversammlung ging, denn die Rede war ja von der Wahl des Wahlvorstandes und nicht des Wahlleiters.

"Hier ist ein Wahlvorstand anwesend"

Der Vorsitzende ... nicht irgendein WVM. ;-)

S
seehas

08.08.2024 um 09:59 Uhr

Entschuldigung, da habe ich nicht richtig gelesen. § 42 (2) BetrVG: Der Arbeitgeber ist zu den Betriebsversammlung unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt in den Versammlungen zu sprechen. Im Fitting ist unter § 17 RZ 26 nachzulesen, dass das auch für die Betriebsversammlung gilt auf der ein Wahlvorstand gewählt werden soll.

C
celestro

09.08.2024 um 16:16 Uhr

Seltsam das mein Link da etwas völlig anderes sagt. Aber dem Fitting würde ich natürlich hier den Vorzug geben.

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