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Wahl des Wahlvorstandes - wenn der Wahl des Wahlvorstandes jetzt nicht widersprochen wird, kann die Wahl des BR angefochten werden?

B
bienemaja
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir möchten einen Betriebsrat gründen, die Fa wurde per 1.7. neu gegründet. Zur ersten Mitarbeiterversammlung (Wahl des Wahlvorstandes) wurde die Frist von 7 Tagen nicht eingehalten; die Bewerber für das Amt zählten ihre eigenen Stimmen. Neben 8 benannten Wahlvorschlägen gab es die Möglichkeit zwei Namen zusätzlich zu benennen und zu wählen, die vorher nicht öffentlich bekannt waren. Bei Bekanntgabe des Ergebnisses wurde von mindestens einem zusätzlichen Vorschlag (ich wählte jemanden der nicht auf der Liste war) das Ergebnis nicht bekannt gegeben.

Meine Fragen: a) Ist es sinnvoll die Wahl wiederholen zu lassen, damit die Wahl des BR ordnungsgemäß stattfinden kann?

und b) wenn der Wahl des Wahlvorstandes jetzt nicht widersprochen wird, kann das die Wahl des BR angefochten werden?

Danke für Eure Hilfe

5.74003

Community-Antworten (3)

D
DocPille

04.07.2007 um 18:16 Uhr

Man kann nicht jemanden wählen,der nicht auf der Liste steht.

Nach welchen Richtlinien wúrde denn bei euch die Wahl durchgeführt??

M
Miezi21

04.07.2007 um 20:29 Uhr

Hallo Biene Maja,

die Betriebsratswahl gilt nicht um sonst als die schwierigste wahl überhaupt. Wir haben das selber dieses Jahr durch.

Holt euch am Besten Hilfe von einer GEW.

Liebe Grüße

Miezi21

K
Kölner

04.07.2007 um 20:38 Uhr

@Miezi21 Nur als kleine Korrektur: Wer schon einmal nach der 3WOMitbestG einen AR gewählt hat, wird feststellen, dass die BR-Wahl ein Kinderspiel ist.

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