Hallo, wir wollen erstmalig in unserem Betrieb einen BR wählen. Unser Unternehmen hat ca. 45 Standorte in ganz Deutschland, die NICHT selbständig sind, und oft auch weniger als 5 wahlberechtigte MA haben. Daher werden viele dieser Standorte bei der BR-Wahl des Hauptbetriebes mitmachen müssen / wollen.
Die Feststellung, welche Zweigstellen bei der Wahl unseres Hauptbetriebes mitmachen wollen / dürfen, organisiert lt. Gesetz der Wahlvorstand. Den es aber noch nicht gibt. Im Hauptbetrieb haben wir zu einer Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes eingeladen. Ohne Klarheit, welche Standorte bei der eigentlichen BR-Wahl mitmachen können / wollen, fragen wir uns nun, wer alles zur Wahlvorstandswahl einzuladen ist. So häufen sich die Fragen, inwieweit ...
1. MA aus den Standorten, die bei der BR-Wahl des Hauptbetriebes mitmachen sollen / wollen, bei dieser Betriebsversammlung anwesend sein sollten, also anreisen müssen
2. Eine Teilnahme über Telekommunikation (Skype for Business Konferenz) ausreicht
3. die Wahl als solche anfechtbar wird, wenn Mitarbeiter aus den Niederlassungen, die nachher berechtigt sind, den BR des Hauptbetriebes mit zu wählen, nicht zu der Wahl des Wahlvorstandes eingeladen waren.

Ich wäre für kompetente Hilfe dankbar, leider kann unser Gewerkschaftsvertreter auch nicht wirklich Klarheit verschaffen.