Wahl des Wahlvorstandes
Wir haben morgen eine BV zur Wahl des Wahlvorstandes. Es sind 3 Personen zu wählen. Leider sind nun 2 der 3 Personen im Krankenstand.
Frage 1) Kann der Wahlvorstand auch in Abwesenheit (mit mündlicher Zusage) gewählt werden? Frage 2) Die Kostituierung soll gleich nach der Wahl stattfinden. Das wird nicht möglich, da beide Personen auch wohl nächste Woche noch im Krankenstand sind. Wann ist der spätest mögliche Termin für die Konstitutierung des Wahlvorstandes? Frage 3) Kann man die Unterschrift des Vorsitzenden des Wahlvorstandes für die Verständigung an die Betriebsleitung auch via pdf-Unterschrift einholen?
Besten Dank im voraus für die Unterstützung!
Community-Antworten (2)
09.04.2014 um 16:43 Uhr
Die Anwesenheit der von der Betriebsversammlung benannten WV-Mitglieder ist nicht Voraussetzung dafür, dass die AN sie wählen können.
Und wenn zwei fehlen, kann aber keine erste Sitzung stattfinden, da die Beschlussfähigkeit fehlt. Allerdings könntet Ihr ja auch noch Ersatzmitglieder oder vielleicht doch ganz andere WV-Mitglieder wählen. Macht ja keinen Sinn, wenn man nicht weiß, wann es los geht mit der Wahl.
Zu bedenken wäre noch, dass die WV-Mitglieder auch während der AU Ihre WV-Aktivitäten im Betrieb ggf. abwickeln können, wenn dadurch die Genesung nicht beeinträchtigt wird. Das kommt eben auf die Art der Gesundheitsstörung an.
Was Du mit Frage 3 meinst, ist mir nicht ganz klar. Wozu braucht die Betriebsleitung die Unterschrift des WV-Vorsitzenden?
09.04.2014 um 18:14 Uhr
hallo gironimo, besten dank für deinen input. frage 3 hat sich mittlerweile erübrigt.
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