Einstellung Widerspruch
Hallo zusammen, Der AG hat uns heute über eine Einstellung informiert. Wir haben auch das Thema Arbeitsplatz angesprochen. Da eigentlich alle Plätze belegt sind wurde hier auf "Desk Sharing" verwiesen. Wir wissen zwar, dass der Arbeitgeber sich mit dem Thema beschäftigt, bisher haben aber alle noch einen festen Arbeitsplatz und der AG kam auch noch nicht wegen einer BV auf uns zu. Da die Stelle zum 01.09. besetzt werden soll, ist es beliebig unrealistisch da auch nur eine Regelungsabrede hinzukriegen.
Wir überlegen nun gemäß §99 Abs.2 Nr.1 zu widersprechen (Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht §87 Abs.1 Nr. 1, ist ja auch ein Geset), außerdem stehen in einigen Büros zu viele Tische, d.h. die Arbeitsstättenverordnung wird nicht eingehalten.
Hilfsweise könnten wir uns auch gemäß §99 Abs.2 Nr. 3 auf Nachteile anderer Mitarbeiter berufen.
Wie seht ihr das?
Community-Antworten (16)
05.08.2024 um 23:03 Uhr
Die Einstellung selber verstößt gegen keine Mitbestimmung, daher könnt ihr euch darauf nicht berufen.
Die Raumgrösse ist kein festgeschriebenes Gesetz sondern eine Empfehlung. Auch hier verstößt die Einstellung nicht gegen ein Gesetz.
05.08.2024 um 23:20 Uhr
Also laut Fitting Randnr 208, verstößt es sehr wohl gegen ein Gesetz. In dem Falle wollte der Arbeitgeber eine Eingruppierung nach einer Regel vornehmen, die noch nicht mit dem BR abgestimmt war. Bei uns geht es auch um eine Regelung, die mitbestimmungspflichtig und noch nicht umgesetzt ist
05.08.2024 um 23:38 Uhr
Sehe ich aber auch nicht so...
06.08.2024 um 00:14 Uhr
Die Fälle sind nicht vergleichbar. In deinem Beispiel will der AG eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme umsetzen, für die ihm die direkte Grundlage fehlt
In eurem Falle geht es aber nicht um den konkreten Fall, den ihr ablehnt. Und nur auf den bezogen könnt ihr widersprechen.
06.08.2024 um 09:58 Uhr
Wenn es für den Mitarbeiter keinen physisch vorhandenen Arbeitsplatz gibt und vom AG nur sehr allgemein der Hinweis kommt, dass er sich den Arbeitsplatz mit anderen AN teilen soll, dann sind hier sehr wohl Nachteile für andere AN zu befürchten. Das ist ein klassischer Grund einer Einstellung nicht zuzustimmen. Ich würde erst mal ein konkretes Konzept vom AG einfordern, wie er das Desk-Sharing in diesem Fall konkret umsetzen will.
06.08.2024 um 10:05 Uhr
Pickel: Das stimmt so nicht. Es gibt die ASR. Das sind Regeln für Arbeitsstätten (war glaub ich früher Richtlinien).
Wenn man von diesen abweicht so muss man das einzeln in einer Gefährdungsbeurteilung bewerten. Ein fehlender Arbeitsplatz ist meiner Meinung nach kein Grund eine Einstellung abzulehnen.
06.08.2024 um 11:18 Uhr
"Ein fehlender Arbeitsplatz ist meiner Meinung nach kein Grund eine Einstellung abzulehnen."
Ein fehlender Arbeitsplatz wäre durchaus ein Grund für die Ablehnung ... nur fehlt ja hier kein Arbeitsplatz, sondern "nur" ein Schreibtisch (bzw. soll Desksharing betrieben werden und somit fehlt aus Sicht des AG nicht einmal der).
06.08.2024 um 15:23 Uhr
Hmm Bleibe trotzdem bei meiner Meinung. Wenn der AG 100 Leute einstellen will aber kein Schreibtisch über ist, so hat er dann vor ein angrenzendes Bürogebäude zu mieten.
Warum sollte ich mir über die Probleme meines AG Gedanken machen? Wenn die 100 Leute da sind und man sich nicht mehr umdrehen kann, weil er das vergessen hat das Bürogebäude zu mieten, dann kann ich aufgrund Arbeitsschutz etc. aktiv werden.
06.08.2024 um 18:04 Uhr
Der Hintergrund warum wir uns damit beschäftigen ist ganz einfach: Die Person soll eine FK (kein leitender) werden. Bei uns haben die standardmäßig ein Einzelbüro. Es müssten also bis zu 3 Leute ein Büro räumen und wir bräuchten sogar 3 neue Arbeitsplätze die geschaffen werden müssen.
Das heißt dann haben bis zu 3 Leute keinen Platz. Wir müssten dann entweder direkt 3 ins Home Office schicken (zustimmungspflichtige Versettung) oder ad hoc Desk Sharing zustimmen. Für beides wollen wir uns aber die nötige Zeit nehmen. Das geht aber nicht, wenn bis zu 3 Leute keinen Arbeitsplatz haben.
06.08.2024 um 18:36 Uhr
Betriebsräte neigen dazu, die Probleme der GL zu ihren Problemen zu machen.
Abwarten und schauen was los ist. Und schon gar nciht hetzen lassen.
07.08.2024 um 10:14 Uhr
Melfice: der AG möchte dann wohl Mobiles Arbeiten oder Telearbeit durch die Hintertür einführen. Der perfekte Zeitpunkt, um eine Betriebsvereinbarung darüber zu fordern, damit das für alle einheitlich geregelt wird...
Die Einstellung könnt ihr nicht ablehnen, aber... "Der Betriebsrat beschließt, der Einstellung von xyz zuzustimmen. Aufgrund des ohnehin bestehenden und hierdurch weiter verschärften Platzmangels fordert der Betriebsrat, unverzüglich Verhandlungen über eine BV "Mobiles Arbeiten" aufzunehmen."
oder so ähnlich.
07.08.2024 um 18:43 Uhr
wir haben gerade eine BV zum Desksharing verhandelt. Laut Aussage unseres RA, ist Desksharing selbst nicht mitbestimmungspflichtig. Das Mitbestimmungsrecht kommt erst zum tragen, wenn damit Verhaltensweisen reglementiert werden. Also Clean Desk Policy, Planungsregeln etc. Es unterliegt nicht dem MBR wenn der AG einfach nur sagt: nimm einen freien Arbeotsplatz
07.08.2024 um 19:11 Uhr
Ich teile die Auffassung, dass die Einführung von Desk Sharing mitbestimmungfrei ist. Die Durchführung ist jedoch meines Erachtens mitbestimmungspflichtig. Die Aussage nimm dir einen freien Arbeitsplatz ist doch eine Regel: wer zuerst kommt darf sich einen Platz aussuchen.
Und zu Clean Desk wird man wohl auch was sagen müssen. Mal angenommen ein Kollege hat viel privates auf dem Schreibtisch und ich setze mich dahin, weil gerade heute Desk Sharing eingeführt wurde. Darf ich dann mein Zeug dazu stellen? Darf ich seins wegstellen?
Und überhaupt was ist mit dem Gesundheitsschutz? Ich würde schon als Voraussetzung eigene Funkmäuse und co. erwarten.
08.08.2024 um 01:03 Uhr
dann bleib bei deiner Meinung. Ich sehe es definitiv anders und die Ablehnung einer Einstellung begründet es für mich nicht. Sorry
08.08.2024 um 01:25 Uhr
Mäuse und Tasterturen kann man desinfizieren. Wenn dem nicht so wäre müsste jeder Maschinenarbeiter im Schichtbetrieb in Deutschland seine eigene Madchine bekommen. Ich sehe hier auch keine Wiederspruchsgründe. Stellt der AG ein, hat aber zu wenig Arbeitsplätze zur Verfügung ist das sein Problem. Dann muss er halt de ein oder anderen MA zu Hause lassen und trotzdem weiter bezahlen. Macht sein Problem nicht zu den euren.
08.08.2024 um 10:51 Uhr
Für das Desk-Sharing an sich braucht es Regeln, damit das funktioniert. Wir haben eine Konzernrahmenvereinbarung, nach der die Kollegen, bei denen Desk-Sharing Sinn macht, Anspruch auf einheitliche Hardware haben, außerdem werden die Sharing-Arbeitsplätze mit einheitlichen Bildschirmen, Funk-Tastaturen und -Mäusen ausgestattet. Jeder Mitarbeiter, der Desk-Sharing macht, hat keinen Anspruch mehr auf einen festen Schreibtisch in der Firma, dafür auf einen persönlichen Rollcontainer oder ein Schrankfach. Der Arbeitsplatz ist frei von persönlichen Gegenständen zu halten. Außerdem gibt es für die Sharing-Arbeitsplätze ein Buchungssystem, damit jeder, der ins Büro fährt, auch wirklich einen Arbeitsplatz hat. Bisher funktioniert das recht gut, von den Beschaffungszeiten der Hardware mal abgesehen.
Ablehnen könnt ihr die Einstellung nicht. Aber ihr solltet die Gelegenheit nutzen, eine ordentliche Regelung für alle zu verhandeln. Sonst gibt es "Homeoffice nach Nasenfaktor", war bei uns in der Vergangenheit immer wieder für Zoff gesorgt hat, denn vor Corona gab es das Thema offiziell gar nicht im Haus - außer du hast da was mit deinem Chef geklüngelt.
kleine Korrektur bzw. Ergänzung: Desk-Sharing ist freiwillig und wird pro Abteilung eingeführt oder eben auch nicht - es müssen alle mitmachen wollen. Tastatur und Maus sind persönlich und müssen an den Homeoffice-Tagen im persönlichen Rollcontainer bzw. im Schrankfach verstaut werden.
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