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Sozialauswahl bei Kündigung - Punktesystem

E
emstein
Aug 2024 bearbeitet

Hallo, die Kriterien bei der Sozialauswahl sind Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Aber werden die Gewichtungen, also die Vergabe der Punkte oder Faktoren, zwischen BR und Geschäftsleitung verhandelt und festgeschrieben oder ist die Geschäftsleitung rechtlich befugt, das festzulegen?

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Community-Antworten (2)

R
rtjum

02.08.2024 um 15:56 Uhr

Hallo, das ist Verhandlungssache zwischen AG und BR wenn es denn um Sozialplan/Interessenausgleich geht. Geht es "nur" um betriebsbedingte Kündigungen könnt ihr im Rahmen der Anhörung prüfen und ggfls. der Kündigung widersprechen wenn ihr der Meinung seid, dass die Gewichtung nicht korrekt ist.

NB
nicht brauchen

05.08.2024 um 10:17 Uhr

Unbedingt die Betriebszugehörigkeit stärker bewerten. Das ist alles Verhandlungssache.

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