Erstellt am 04.07.2012 um 12:30 Uhr von Karly
Mal hier lesen!
http://www.dr-hildebrandt.de/betriebsbedingte/betriebsbedingt_08k.htm
http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_sozialauswahl.htm
Weiter, der AG kann auch ggf Leistungsträger ausnehmen, unverzichtbar erklären. Sonst gilt je jünger und kürzer im Betrieb um so gefährdeter.
Erstellt am 04.07.2012 um 13:15 Uhr von Zardoz
Hallo,
wir haben mal folgende Gewichtung genutzt :
A.) Betriebszugehörigkeit:
bis einschl.10Jahre ( ununterbrochene ) Betriebszugehörigkeit pro Jahr 1 Punkt, ab dem 11. Jahr pro Jahr 2 Punkte
B.) Lebensalter: 1 Punkt pro Jahr, max. 55 Punkte
C.) Unterhaltsverpflichtung: Ehefrau 8 Punkte, pro Kind 4 Punkte
D.) Behinderung: bis 50% = 5 Punkte, darüber 1 Punkt für je 10%.
Es gäbe auch noch weitere vom BAG zugelassene Kriterien, aber es wird dann
immer komplizierter.
Gruß
Zardoz
Erstellt am 04.07.2012 um 13:42 Uhr von rkoch
Eine Frage: Warum interessiert Euch das Punktesystem des AG überhaupt? Wollt ihr eine Namensliste im Rahmen eines Sozialplans machen?
Falls nicht, lasst die Finger davon und lasst ihn machen!
Je abwegiger das Punktesystem, um so besser für die Kündigungsschutzprozesse der AN und den Widerspruch des BR! Wenn ihr Euren AG noch auf den richtigen Weg (gibt es den?) bringt, nehmt ihr erst Euch den Grund zum Widerspruch (da ihr ja das Punktesystem mitbestimmt habt, wie wollt ihr diesem dann widersprechen?), und letzlich reduziert ihr die Chancen auf einen erfolgreichen Kündigungsschutzprozess (falsche Sozialauswahl) der AN erheblich! Ich denke nicht, dass das Euer Ziel sein kann, oder?
(I.d.R. lasst auch die Finger von einer Namensliste, außer ihr versprecht Euch Vorteile davon).