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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie funktioniert die Sozialauswahl bei Kündigung?

L
Laubenpieper
Jan 2018 bearbeitet

Kann mir jemand mal das Punktesystem/ die Formel für die Sozialauswahl bei Kündigungen geben/erläutern? Ich finde zwar eine Menge Informationen das es die Sozialauswahl gibt, aber leider kein Beispiel für die praktische Anwendung.

mfg Laubenpieper

2.91308

Community-Antworten (8)

P
paula

25.06.2006 um 19:03 Uhr

das ist nicht ganz einfach. das punktesystem muss als auswahlrichtlinie mit dem BR vereinbart werden. daher könnt ihr dann bei der festlegung der einzelnen faktoren mitreden.

ansonsten:

4 faktoren ALTER BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT UNTERHALTSVERPFLICHTUNGEN SCHWERBEHINDERUNG

die ersten beiden sind in der praxis dominierend. ein genaues schema gibt es nicht sondern der arbeitgeber muss fingerspitzengefühl haben. insbesondere ist z.b. sehr wichtig wie aufgrund des alters die chancen auf dem arbeitsmarkt sind. da muss dann manchmal ein AN mit mehr Betriebszugehörigkeit manchmal zurückstecken.

K
Kölner

25.06.2006 um 19:26 Uhr

@paula "Dominierend" sollte keines der 4 Faktoren sein...

RI
Ramses II

25.06.2006 um 20:57 Uhr

Kölner,

wenn man dem Tenor der Rechtsprechung zur alten Regelung folgt könnte man daraus schon schliessen dass einer der Faktoren dominieren soll.

K
Kölner

25.06.2006 um 23:11 Uhr

Mein Beitrag war mir zu "anbiedernd". Das durfte nicht stehen bleiben... ;-) Du, Ramses II, das musst Du verstehen.

L
Laubenpieper

26.06.2006 um 00:41 Uhr

Also wie immer, wenn es BR-Arbeit betrifft. Keine klare Aussage. Was ich jetzt seit meiner Wahl alles durchkackert hab (BetrVG, GmbHG, BGB, SGB,...), nur könnt,sollte etc. , aber deutsches Recht ist für mich einfach nicht AN freundlich. Trotzdem vielen Dank für eure Hilfe.

mfg Laubenpieper

K
Kölner

26.06.2006 um 00:58 Uhr

Das ist auch letztlich die Aufgabe eines Gerichtes nachdem ein AN eine Klage angestrengt hat!

F
Fayence

26.06.2006 um 01:13 Uhr

Hallo Laubenpieper,

dieser Link führt Dich ev. ein wenig mehr in dieses Thema ein. Zeigt vor allem auch die "Fallstricke" eines Punkteschemas auf!

http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht_XIV/Arbeitsrecht_163/arbeitsrecht_163.html

Kann jedoch nur dazu anraten, dass Ihr Euch auch in diesem Fall der Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bedient. Wir haben unsere Sozialauswahl mit anwaltlicher Unterstützung nicht nach einem starren Punkteschema getroffen und sind damit gut gefahren!

RI
Ramses II

26.06.2006 um 01:57 Uhr

"... aber deutsches Recht ist für mich einfach nicht AN freundlich. "

Du willst uns damit also sagen dass es arbeitnehmerfreundlicher wäre wenn es ein exakt vorgeschriebenes Punkteschema gäbe und der Arbeitgeber damit volle Rechtssicherheit bei Kündigungen hätte?

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