Erstellt am 25.06.2006 um 17:03 Uhr von paula
das ist nicht ganz einfach. das punktesystem muss als auswahlrichtlinie mit dem BR vereinbart werden. daher könnt ihr dann bei der festlegung der einzelnen faktoren mitreden.
ansonsten:
4 faktoren
ALTER
BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT
UNTERHALTSVERPFLICHTUNGEN
SCHWERBEHINDERUNG
die ersten beiden sind in der praxis dominierend. ein genaues schema gibt es nicht sondern der arbeitgeber muss fingerspitzengefühl haben. insbesondere ist z.b. sehr wichtig wie aufgrund des alters die chancen auf dem arbeitsmarkt sind. da muss dann manchmal ein AN mit mehr Betriebszugehörigkeit manchmal zurückstecken.
Erstellt am 25.06.2006 um 17:26 Uhr von Kölner
@paula
"Dominierend" sollte keines der 4 Faktoren sein...
Erstellt am 25.06.2006 um 18:57 Uhr von Ramses II
Kölner,
wenn man dem Tenor der Rechtsprechung zur alten Regelung folgt könnte man daraus schon schliessen dass einer der Faktoren dominieren soll.
Erstellt am 25.06.2006 um 21:11 Uhr von Kölner
Mein Beitrag war mir zu "anbiedernd". Das durfte nicht stehen bleiben... ;-)
Du, Ramses II, das musst Du verstehen.
Erstellt am 25.06.2006 um 22:41 Uhr von Laubenpieper
Also wie immer, wenn es BR-Arbeit betrifft. Keine klare Aussage. Was ich jetzt seit meiner Wahl alles durchkackert hab (BetrVG, GmbHG, BGB, SGB,...), nur könnt,sollte etc. , aber deutsches Recht ist für mich einfach nicht AN freundlich. Trotzdem vielen Dank für eure Hilfe.
mfg Laubenpieper
Erstellt am 25.06.2006 um 22:58 Uhr von Kölner
Das ist auch letztlich die Aufgabe eines Gerichtes nachdem ein AN eine Klage angestrengt hat!
Erstellt am 25.06.2006 um 23:13 Uhr von Fayence
Hallo Laubenpieper,
dieser Link führt Dich ev. ein wenig mehr in dieses Thema ein. Zeigt vor allem auch die "Fallstricke" eines Punkteschemas auf!
http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht_XIV/Arbeitsrecht_163/arbeitsrecht_163.html
Kann jedoch nur dazu anraten, dass Ihr Euch auch in diesem Fall der Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bedient.
Wir haben unsere Sozialauswahl mit anwaltlicher Unterstützung nicht nach einem starren Punkteschema getroffen und sind damit gut gefahren!
Erstellt am 25.06.2006 um 23:57 Uhr von Ramses II
"... aber deutsches Recht ist für mich einfach nicht AN freundlich. "
Du willst uns damit also sagen dass es arbeitnehmerfreundlicher wäre wenn es ein exakt vorgeschriebenes Punkteschema gäbe und der Arbeitgeber damit volle Rechtssicherheit bei Kündigungen hätte?