Bv's Gültigkeit beim entliehen
Hallo,
Ich stelle mir folgende Frage... Wir sind keine Personalentleihfirma im bekannten Sinne haben aber trotzdem die Erlaubnis nach AÜG Paragraf 1.
Betriebsrat wird angehört alles richtig, Mitarbeiter wird gefragt um seine Zustimmung und alles drum und dran...
Sind denn dann immernoch die BV's der Stammbetriebes gültig , des so zu sagen Entleihbetriebes wie z.B. BV zur Waschzeitenpauschale ?
Danke im voraus
Community-Antworten (3)
02.08.2024 um 13:11 Uhr
Es sind die BV`s des Entleihers gültig.
02.08.2024 um 13:30 Uhr
Wenn die MA in den Entleihbetrieb integriert sind, gelten die BVs des Entleihers. Seid ihr tarifgebunden?
02.08.2024 um 15:31 Uhr
Der Betriebsrat des Verleiher Betriebs ist immer dann zuständig, wenn die Rechte des Betriebsrats ein Arbeitsverhältnis voraussetzen. Im Übrigen gelten Betriebsvereinbarungen im Betrieb des Verleihers grundsätzlich auch für die im bei dem Entleiher eingesetzten Leiharbeitnehmer.
Dem Betriebsrat des Entleihers stehen insbesondere solche Rechte zu, die sich unmittelbar auf die Arbeitsleistung beziehen und deren Geltendmachung gegenüber dem Verleiher umständlich und in manchen Fällen sogar zwecklos wäre. Setzt das BetrVG eine Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb voraus oder kann der Entleiher aufgrund seines Direktionsrechts Maßnahmen gegenüber Leiharbeitnehmern anordnen, ist daher der Betriebsrat des Entleihers zuständig.
Mayr-Arbeitsrecht
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