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Rückkehr nach Elternzeit - Teilzeitwunsch

H
Hatzelmann
Aug 2024 bearbeitet

Hallo,

eine Arbeitnehmerin hatte bis 2017 Vollzeit gearbeitet, ab 2017 bis 2023 jeweils befristete Teilzeitverträge mit 32 Stunden an 4 Arbeitstagen pro Woche (Mo-Do), also 8 Std. auf vier Tage. Der TZ-Vertrag sieht vor, daß nach Ablauf die Vollzeitarbeit wieder aufgenommen wird.

Während des letzten befristeten Teilzeitvertrages wurde sie 2022 schwanger und ging für zwei Jahre in Elternzeit, welche im September 2024 zuende geht. Mit dem ausgelaufenen TZ-Vertrag wäre sie automatisch wieder in Vollzeit.

Kann sie bzw. der BR sich auch in dieser Situation auf das TzBfG berufen und das Anrecht auf TZ geltend machen?

Besonderer Umstand: Das Unternehmen ist ein globales US IT-Großunternehmen (mehr als 1000 Mitarbeiter), das Team des AN ist ebenso international (Kollegen und Vorgesetzte) und arbeitet ausschließlich "remote" (Home Office). Es gibt keine Vorgesetzen in Deutschland, ebensowenig HR. Jedoch gibt es am Standort in Deutschland insgesamt nur 9 Mitarbeiter, die in verschiedenen Bereichen in globalen Teams für das Mutterunternehmen arbeiten.

Ich bin BR und zufällig direkte Kollegin der AN, und kann die Situation in unserem Team einschätzen. Von der Arbeit, dem Aufkommen, den Abläufen und der freien Zeiteinteilung im Rahmen der gesetzlichen Grenzen sehe ich keinen einzigen Grund, der gegen TZ sprechen würde. Jedoch sind die Vorgesetzten nicht überzeugt und befürworten Vollzeit, allerdings ohne gewichtige Gründe.

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Community-Antworten (2)

P
Pickel

31.07.2024 um 16:16 Uhr

Bei nur 9 Mitarbeitern kann man sich nicht auf das Recht auf TZ berufen. Die ausländischen Mitarbeiter sind dazu nicht relevant.

K
Kehler

01.08.2024 um 10:02 Uhr

Das Gesetz verankert einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

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