Arbeitsplatzbrille für Busfahrer?
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage ,ich bin Busfahrer und muss im Rahmen meiner Aufgaben natürlich auch Tickets verkaufen, nun meine Frage da alles über den digitalen Drucker läuft, ist ein Monitor, müsste einem doch auch eine Arbeitsplatzbrille zustehen oder?
Community-Antworten (26)
20.07.2024 um 11:11 Uhr
Wenn es für den Ticketverkauf notwendig ist, ja. Vermutlich wirst du dann aber nicht Busfahren dürfen.
20.07.2024 um 11:46 Uhr
Wieso nicht wenn er die Brille nur für den Nahbereich brauch sehe ich da kein wirkliches Problem drin
20.07.2024 um 12:20 Uhr
Die Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung gilt nicht für Fahrzeuge. Soll das bedeuten, dass vor dem Ticketverkauf die Bildschirmbrille aufgesetzt wird und unmittelbar danach wird die Brille wieder gewechselt?
21.07.2024 um 17:35 Uhr
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22.12.2022 (C-392/21) muss der AG die Bildschirmarbeitsplatzbrille bezahlen. Vorher muss aber ein Augenarzt abklären ob dies überhaupt notwendig ist. Für den der stundenlang am Bildschirm arbeiten muss dürfte es kein Problem sein , die Zustimmung vom Augenarzt zu bekommen. Wer aber nur hin und wieder kurz auf einen Monitor schauen muss, da dürfte es schon schwieriger sein eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu bekommen, dafür reicht eine ganz normale Brille auch aus.
21.07.2024 um 21:51 Uhr
@maiky-> mal so am Rande: mach dir über die Kosten keine Gedanken. Nicht Du würdest dem ArbGeb irgendwelche Kosten aufbrummen, sondern der Betriebsarzt der feststellt, dass du eine Arbeitsplatzbrille brauchst. Und noch blöder ist für noch Blödere, das der Betriebsarzt auch noch noch zur Organisation des ArbGeb gehört. ?????
22.07.2024 um 14:29 Uhr
Der BUS gilt aber nicht als Arbeistplatz.
22.07.2024 um 15:01 Uhr
Ist das so? Der Bus des Busfahrers ist kein Arbeitsplatz?
22.07.2024 um 15:08 Uhr
Ist auch mein Stand, dass der Bus ein Arbeitsmittel ist und nicht der Arbeitsplatz.
22.07.2024 um 15:50 Uhr
Ist auch mein Stand, dass der Bus ein Arbeitsmittel ist und nicht der Arbeitsplatz.<
Transportmittel sind von der Arbeitsstättenverordnung dann ausgenommen, wenn sie am öffentlichen Verkehr teilnehmen" von daher hat das mit der Arbeitsplatzbrille auch keine Gültigkeit. Habt ihr einen Betriebsrat? da könntest du mal Nachfragen ob es eine BV dazu gibt.
22.07.2024 um 16:13 Uhr
In Zeiten da es einen Mangel an Fachkräften gibt, Busfahrer auch rar gesäht sind, daraus folgend Fahrpläne im Stadtverkehr eingeschränkt werden mussten, Unternehmen inzwischen mit jeder Menge Benefits locken, könnte man sicher mit dem ArbGeb ins Gespräch gehen.
22.07.2024 um 18:24 Uhr
"Transportmittel sind von der Arbeitsstättenverordnung dann ausgenommen, wenn sie am öffentlichen Verkehr teilnehmen"
Was für ein Unsinn ... aber Danke für die Info!
23.07.2024 um 09:52 Uhr
ja celestro ich halte das auch für Unsinn, ist aber leider so. geht schon damit los dass im Büro ab einer gewissen Temperatur Maßnahmen ergriffen werden müssen aber im Firmenfahrzeug 50 Grad herrschen dürfen und es juckt keine S...........?
23.07.2024 um 10:29 Uhr
@jutti
Finde ich auch bescheuert, ist aber leider so.
23.07.2024 um 14:26 Uhr
Für Fahrzeuge greift der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Demnach muss eine Gefährdungsanalyse stattfinden.
23.07.2024 um 14:47 Uhr
Wir beschäftigen uns gerade mich einer ähnlichen Frage: die Betriebsärztin empfiehlt für einen eine Beschäftigten der Botengänge mit dem Auto fährt eine Brille. Ist das ein Arbeitsmittel, dass der AG dann auch bezahlen muss?
23.07.2024 um 15:30 Uhr
@lolium Wenn ihr eine entsprechende BV habt, ja. Allerdings zielt so eine BV auf Arbeitsplatzbrillen ab und wie ich das interpretiere braucht dein Kollege eine Sehilfe für Kurz-oder Weitsichtigkeit. das ist sein Privatvergnügen. Ansonsten gilt das selbe wie beim Busfahrer.
24.07.2024 um 09:42 Uhr
@maiky, wenn du die Brille nur aufsetzt um die Fahrscheine richtig auszugeben, kaufe dir eine Lesebrille deiner Stärke bei Rossmann für 2,50 €. Damit ist dir erst mal geholfen und du kannst den Rest in aller Ruhe mit deinem Arbeitgeber klären.
24.07.2024 um 10:37 Uhr
Fantil: Wenn man nur weitsichtig ist, kommt man mit einer Lesebrille von Rossmann klar. Alles andere funktioniert nicht.
24.07.2024 um 10:38 Uhr
Wenn man das korrekte Wort "Bildschirmarbeitsplatzbrille" verwendet sollten sich einige Fragen von selbst erledigen.
24.07.2024 um 10:45 Uhr
Zitat IlkaB "Wenn man nur weitsichtig ist, kommt man mit einer Lesebrille von Rossmann klar. Alles andere funktioniert nicht."
IlkaB, hier geht es um Altersweitsichtigkeit, die sich nur beim Lesen bemerkbar macht, nicht um allgemeine Weitsichtigkeit! Bei allgemeiner Weitsichtigkeit hilft dir keine Lesebrille weiter.
24.07.2024 um 11:48 Uhr
Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist auf einen anderen Abstand eingerichtet. Ob diese für die Arbeit beim Verkauf von Tickets notwendig ist, kann ggf. der Betriebsarzt feststellen. Auch der kann die entsprechende Untersuchung machen. Benötigt der Mitarbeiter zur Ausübung der Tätigkeit eine solche Brille, so ist es ein Teil der PSA und muss vom Arbeitgeber übernommen werden. Als Busfahrer muss diese Brille beim Fahren immer abgesetzt werden!
Wir haben das ganze in einer BV geregelt, jeder MA, der mit Bildschirmgeräten arbeitet, hat das Recht auf Überprüfung. Der Betriebsarzt untersucht und entscheidet, ob es aus medizinischer Sicht notwendig ist. Unser AG hat eine Rahmenvertrag mit einem Optiker und der MA bekommt die Standardausstattung kostenlos.
24.07.2024 um 12:00 Uhr
"Benötigt der Mitarbeiter zur Ausübung der Tätigkeit eine solche Brille, so ist es ein Teil der PSA und muss vom Arbeitgeber übernommen werden."
Wobei hier "PSA" als Ausdruck wohl eher nicht passt.
24.07.2024 um 12:35 Uhr
"Wobei hier "PSA" als Ausdruck wohl eher nicht passt. "
Das ist aber die Grundlage, weshalb der AG die Brille bezahlen muss.
Also passt der Ausdruck.
24.07.2024 um 14:15 Uhr
Definition PSA bei Brillen: Normale Sehhilfen sind alle Brillen, die zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit und/oder zum Ausgleich einer Alterssichtigkeit benötigt werden. Selbstverständlich sind diese Brillen auch – aber nicht ausschließlich – für ein beschwerdefreies Arbeiten am Bildschirmgerät erforderlich.
Dennoch geht die Beschaffung dieser Brillen immer zu eigenen Lasten. Die Brille gehört zur Grundausstattung der Beschäftigten wie Kleidung und Schuhe. Wäre dies nicht der Fall, so wäre die Gleichbehandlung von Beschäftigten mit unterschiedlichen Arbeitsaufgaben nicht gewährleistet, denn z.B. auch der Berufskraftfahrer muss eine notwendige Fernbrille selbst bezahlen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die im alltäglichen Leben benötigte Brille auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.
Wann gilt eine Brille als Bildschirmbrille? Die Verordnung (Teil 4 Abs.2 Nr.1 ArbMedVV) schränkt die Beschaffung spezieller Sehhilfen ausdrücklich ein. Spezielle Sehhilfen (Bildschirmarbeitsbrillen) sind nur dann zulasten des Arbeitgebers zu besorgen, wenn diese nach dem Ergebnis der arbeitsmedizinischen Untersuchung notwendig sind und vom Betriebsarzt verordnet werden bzw. normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
Die bescheinigte Bildschirmbrille (arbeitsplatzbezogene Korrekturbrille) ist ein Arbeitsmittel (der PSA zuzuordnen). Der Arbeitgeber will dadurch den Beschäftigten ihre Arbeit am PC erleichtern und arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen verhindern.
24.07.2024 um 15:19 Uhr
Interessant ... Danke Euch!
24.07.2024 um 19:06 Uhr
wieder einmal ein völlig absurder Kommentar des Trolls ...
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