Fragen an ein Betriebsratsmitglied während der Arbeitszeit von Mitarbeitern
Ist es erlaubt das Mitarbeiter während der Dienstzeit bei Fragen ein Betriebsratsmitglied anrufen das an einem anderen Posten ist?Mein Arbeitgeber ist eine deutsche Firma und arbeitet somit für die Amerikaner.Der Amerikaner möchte aber nicht das Betriebsräte während des Dienstes für Mitarbeiter da sind laut unserer Firma.Alle Mitarbeiter haben Deutsche Arbeitsverträge nur zur Info. Mein Chef wollte mich somit gestern 1 mal abmahnen wegen Betriebsratsarbeit während der Dienstzeit und die 2 Abmahnung hätte gelautet das ich somit den betriebsfrieden gestört hätte.
Community-Antworten (33)
17.07.2024 um 09:45 Uhr
Wegen Betriebsratsarbeit kannst du keine Abmahnung bekommen. Hast du dich an- und abgemeldet zur BR Arbeit?
Was der Ami will interessiert nicht. Deutsche Firma, deutsche Gesetzte.
§ 39 Abs. 3 BetrVG Versäumnis von Arbeitszeit, die zum Besuch der Sprechstunden oder durch sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers.
Betriebsratsarbeit wird wärend der üblichen Arbeitszeit geleistete.
Wie groß ist euer Gremium, wieviel Arbeitnehmer hat der BR zu betreuen?
17.07.2024 um 09:50 Uhr
Es ist schon abenteuerlich, dass es noch immer Chefs gibt, die der Meinung sind, die Anweisungen eines Mutterkonzerns stehen über den deutschen Gesetz. Natürlich steht es jedem BR-Mitglied frei sich nach voriger Abmeldung beim Vorgesetzten mit Mitarbeitenden über BR-Themen zu unterhalten.
Natürlich muss dabei auf betriebliche Belange Rücksicht genommen werden. Den Fließbandmitarbeiter eben mal rauszureißen ist sicher nicht immer möglich. Dafür muss der Vorgesetzte aber Gelegenheiten abseits von Pausen und Freizeit in der Arbeitszeit schaffen. Ggf. durch eine Betriebsrats-Sprechstunde zu der auch jeder MA gehen können muss (während der Arbeitszeit)
Die Abmahnungen sind das Papier nicht wert auf dem sie stehen und sind eher ein Fall von "Störung der Betriebsratsarbeit" - Frag mal Deinen Chef, ob er für die Überzeugungen der Amerikaner in den Knast wandern will.
17.07.2024 um 09:59 Uhr
Von Knast ist das jetzt noch ne gute Ecke entfernt aber ne Abmahnung durch den Betriebsrat ist da durchaus drin.
17.07.2024 um 10:42 Uhr
Selbstverständlich muss man sich vor der BR Arbeit vorher beim Vorgesetzten abmelden, tut er das nicht, gibt es eine Abmahnung, die darauf schließt, das Verhalten zu ändern.
Ein BR gibt dem AG eine Abmahnung, selten so ein Blödsinn gelesen, wandert direkt in den Mülleimer!
17.07.2024 um 10:48 Uhr
- Satz davon stand nichts in der Frage
- Satz natürlich kann der BR den AG abmahnen...damit dieser weiß, dass es das nächste mal eben teuer wird!
17.07.2024 um 10:51 Uhr
Die antworten von Fried kannst du ignorieren und wenn du möchtest auch melden.
Das ist unser Foren TROLL. Ganz viel Ahnung von nichts.
17.07.2024 um 10:52 Uhr
Wenn man bereits so eine Frage äußert, dann liegt Satz 1 sehr nahe. Was spricht also dagegen, zu fragen, ob dies geschehen ist?
17.07.2024 um 10:52 Uhr
Also in unserer Firma war es schon immer Gang und gebe seit 22 Jahren das die Mitarbeiter während des Dienstes ein BR Mitglied für kurze Fragen/Ratschläge anrufen können.Unser BR Vorsitzender ist nur ausgeplant für BR Tätigkeiten wie z.Bsp. Bestellungen oder Tagesordnung schreiben.Aber eine spezielle ausplanung für Mitarbeiterdie zum Gespräch kommen können gibt es nicht.Wir machen keine Fliesbandarbeit aber ein BR Mitglied kann nicht so einfach seinen Posten verlassen weil eine geforderte Anzahl an Mitarbeiter am Arbeitsort vom Kunden verlangt wird.
17.07.2024 um 10:54 Uhr
aber ein BR Mitglied kann nicht so einfach seinen Posten verlassen weil eine geforderte Anzahl an Mitarbeiter am Arbeitsort vom Kunden verlangt wird. einfach so kann er nicht, aber er kann sich beim Vorgesetzten abmelden und dann kann er! Der AG hat für Ersatz zu sorgen in dieser Zeit.
17.07.2024 um 11:04 Uhr
Und prompt haben wir es, es wird sich nicht für BR Arbeit abgemeldet, Abmahnung ist völlig korrekt.
Tja moreno und nun?
17.07.2024 um 11:15 Uhr
Achte in Zukunft darauf, die den Hintern abzusichern, indem du dich korrekt abmeldest. Wenn du es dokumentieren willst mach es per E-Mail oder per Zuruf, wo jemand hört, dass du 2mal kurz für eine BR-Angelegenheit" weg bist.
Wenn euer Zeiterfassungssystem einen Marker BR-Tätigkeit hat wie unseres, nutze auch das.
17.07.2024 um 11:29 Uhr
Der BRV kann sich jederzeit selbst durch § 37 Abs. 2 BetrVG freistellen. Nach vorheriger Abmeldung beim Vorgestezten. (ich mach jetzt BR Arbeit, melde mich wieder wenn ich zurück bin) Da gibt es auch keine Zeitvorgaben.
Ich frage nocheinmal: Wie groß ist das Gremium, Wieviel Mitarbeiter habt ihr?
Eventuell ist sogar eine Freistellung nach § 38 BetrVG drin.
17.07.2024 um 11:37 Uhr
Und prompt haben wir es, es wird sich nicht für BR Arbeit abgemeldet, Abmahnung ist völlig korrekt. Zitat Fried
bist Du wirklich aus der Antwort von Mithlied schlau geworden oder hörst du nur wieder das was Du willst? maximal kann ja die fehlende Abmeldung wenn es wirklich so war abgemahnt werden alles andere ist Quatsch.
17.07.2024 um 11:40 Uhr
Ihr solltet mal überlegen ob ihr feste Sprechzeiten einführen möchtet. Somit ist das ganze planbarer für dich und auch den AG.
17.07.2024 um 11:42 Uhr
Und mal wieder ... bist Du so stolz, dass Du nichtmal einen Fehler eingestehen kannst?!
Zitat moreno:
"1. Satz davon stand nichts in der Frage"
Leider war es genau das, die fehlende Abmeldung! Kennst Du den Wortlaut der Abmahnung? Krass, diese Komplexe einzelner User hier.
17.07.2024 um 11:46 Uhr
Wir sind zwischen 70-80 Mitarbeiter somit keine Freistellung. 7 sitzen im Grmium.die Anzahl ergibt sich aus den wahlen vor 2 Jahren als wir noch mehr Mitarbeiter hatten
17.07.2024 um 11:51 Uhr
Mein Chef wollte mich somit gestern 1 mal abmahnen wegen Betriebsratsarbeit während der Dienstzeit und die 2 Abmahnung hätte gelautet das ich somit den betriebsfrieden gestört hätte....Hier nochmal für Dich Fried da Du ja scheinbar des Lesens nicht mächtig bist!
17.07.2024 um 11:53 Uhr
Ach Friedl Tagträumer, du kennst den Wortlaut der Abmahnung doch auch nicht. Einfach mal die ****** halten...
17.07.2024 um 12:26 Uhr
Macht einfach das hier :
Betriebsverfassungsgesetz § 39 Sprechstunden (1) Der Betriebsrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten. Zeit und Ort sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. (2) Führt die Jugend- und Auszubildendenvertretung keine eigenen Sprechstunden durch, so kann an den Sprechstunden des Betriebsrats ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Beratung der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer teilnehmen. (3) Versäumnis von Arbeitszeit, die zum Besuch der Sprechstunden oder durch sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers.
17.07.2024 um 13:18 Uhr
"Selbstverständlich muss man sich vor der BR Arbeit vorher beim Vorgesetzten abmelden,"
Verallgemeinerungen sind meistens Blödsinn ... hier auch wieder. Eine Abmeldung ist nicht notwendig, wenn der Arbeitsablauf nicht groß unterbrochen wird und somit eine Verteilung der Arbeit auf einen anderen MA nicht notwendig ist.
Wenn also ein MA kommt und kurz was fragt und der MA keine erhebliche Zeit benötigt, um diese Frage zu beantworten, ist eine Abmahnung wegen fehlender Abmeldung unsinnig.
17.07.2024 um 17:35 Uhr
Oft ist es auch so, dass man irgendwohin geht (dienstlich) und dann von den Mitarbeitern angesprochen wird. Ist mir zum Beispiel nach der Stempeluhr zum Arbeitsplatz passiert. Dann will ein MA etwas wissen. Unbedingt abmelden? und wie? Habe ich damit den Betriebsfrieden gestört?
18.07.2024 um 10:45 Uhr
Die Antworten von celestro und nicht brauchen sollten völlig ausreichen.
Man kann nicht jegliche Arbeit des BR außerhalb der Arbeitszeiten verlagern. Das würde auch dem 37er ad absurdum führen, und man könnte so gar keine wirklichen Sprechstunden abhalten. Geschweige denn, mit der oben genannten zeitlichen Toleranz mal einen BRM auf dem Flur ansprechen.
Außerdem muss man sich die Frage stellen, ob der AG den BR nicht zur Vorteilsnahme anstiftet, wenn er BR-Arbeit nach Feierabend vergütet, die zeitlich auch so zu leisten wäre.
18.07.2024 um 10:58 Uhr
Sprechstunden wären für die Planbarkeit gut, allerdings hindert das Mitarbeiter durchaus nicht, trotzdem beim BR-Mitglied eigener Wahl etwas kurz nachzufragen. Klärt mit euren Vorgesetzten und dem Arbeitgeber, wie es konkret gehandhabt werden soll. Und haltet euch dann in Zukunft an diese Absprachen. Notfalls dauert dann halt die Abmeldung und die dazugehörige Rückmeldung länger als die Frage, die beantwortet werden soll. Aber wenn der Arbeitgeber es so will, bitte sehr. Macht dem Arbeitgeber aber auch klar, dass er zwar eine Abmeldung und eine Rückmeldung fordern kann, aber nicht die Betriebsratsarbeit an sich verhindern kann.
Bei amerikanischen Unternehmen hilft da durchaus ein Verweis auf die Rechtslage und die Paragraphen. Wenn es genau zu diesen Sachen keine Besserung gibt, hilft manchmal auch ein Anruf bei der Compliance-Hotline (bei Amerikanischen Unternehmen gibt es die üblicherweise).
Der Arbeitgeber hätte übrigens maximal die fehlende Ab- und Rückmeldung abmahnen können, der Rest gehört in die Ablage P.
Manchmal neigen die deutschen Vorgesetzten auch zu vorauseilenden Gehorsam gegenüber den Amis, bis sie erkennen, wie toll es ist, sich hinter dem "bösen BR" verstecken zu können, um unliebsame Anweisungen zu verzögern oder aushebeln zu können. Habe ich auch schon erlebt.
18.07.2024 um 11:36 Uhr
"Man kann nicht jegliche Arbeit des BR außerhalb der Arbeitszeiten verlagern."
Wenn ma nehrlich ist, ging es da ja nie drum. Die Notwendigkeit zur Abmeldung zur BR-Arbeit ist völlig korrekt, nur muss man eben auch schauen, ob die hier "notwendig" war (gewesen wäre).
18.07.2024 um 11:47 Uhr
ob das notwendig war liegt im Ermessen des BRM und kann vom AG nicht beurteilt werden!
18.07.2024 um 12:09 Uhr
Sehe ich anders ... davon abgesehen kann der AG halt auch einfach eine Abmahnung aussprechen und dann muss sich der AN (das BRM) dagegen wehren.
18.07.2024 um 12:14 Uhr
"Falsch, ein BR hat sich zur BR Arbeit abzumelden, mehr gibt es dazu nicht zu sagen."
Das ist eben in dieser Allgemeinheit völlig falsch. Ob Du das kapierst, oder nicht.
"Das hat auch nicht ein BRM zu beurteilen, dass basiert auf einer gesetzlichen Grundlage."
Falsch und Richtig! Ja, das basiert auf einer gesetzlichen Grundlage. Aber doch, das hat das BRM zu beurteilen. Wenn die Arbeit nur unverhältnismäßig unterbrochen wird und ein Ersatz nicht in Frage kommt, ist die Abmahnung entbehrlich. Aber Fakten interessieren Dich ja eh nicht, oder?
"Hierfür gab es eine Abmahnung, was völlig in Ordnung war."
Kann niemand hier beurteilen und daher ist die Aussage kompletter Blödsinn.
18.07.2024 um 12:17 Uhr
@Fried Und wieder konstruierst du hier dir wieder Fälle, die mit der Ausgangslage nichts zu tun haben...Du stellst deine Unwissenheit und deinen Willen nur hetzen zu wollen hier immer schön zur Schau
Dein Satz "Der BR muss sich für BR-Arbeit immer abmelden" ist auch Blödsinn. Es gibt Fälle, da geht es nicht und da braucht man es nicht (wie im o.g. Beispiel) aber für dich ist das zu hoch. Wenn ein MA auf mich zukommt, und will kurz was besprechen, brauche ich eben nicht erst den Vorgesetzten informieren. Absoluter Unsinn den du da von dir gibst
18.07.2024 um 12:23 Uhr
Wie ich dir schon per Mail geschrieben habe, der FRIED ist der Troll und zwar der einzige.
18.07.2024 um 12:34 Uhr
Es ist doch bekannt, das sich Betriebsräte abmelden müssen, verstehe die Aufregung nicht.
18.07.2024 um 12:39 Uhr
Oh, eine tagträumende Sonnenblume...
Und der Fried weist ernsthaft auf Gesetze hin. Welch Ironie.
Man täte gut daran, diesesen Thread zu schließen. Sonst wird's unübersichtlich für den TE.
18.07.2024 um 12:47 Uhr
In welchem Gesetz steht den das mit dem An- und Abmelden?
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