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ERA Beispiel im Vertrag beschreibt andere EG als versprochen.

S
Strader
Jul 2024 bearbeitet

Hallo Zusammen,

Ich habe folgendes Anliegen: Bei uns in der Firma wurde eine Stelle mit der Vergütung EG10- EG11 (Je nach Erfahrung) ausgeschrieben. Im Bewerbungsgespräch wurde mir mündlich EG11 nach 6 Montagen versprochen. Mir ist klar, dass das kein Gewicht hat, aber es war ein Argument für mich diese Stelle anzunehmen.

Nun wurde meine EG reklamiert. Die Personalabteilung aber sieht die Stelle bei EG10 und keine EG11. Nach langem hin und her musste ich feststellen, dass der Vertrag den ich unterschrieben habe, mit einem ERA Beispiel "02.02.01.10", also nur EG10 gekennzeichnet ist.

Hat jemand einen Rat? Sollte ich zum Anwalt gehen und das prüfen lassen? Sollte ich als "Laie" die Beschreibung im Vertrag "02.02.01.10" verstehen?

Ich hatte das Gespräch mit meinem Vorgesetzten der laut seiner Aussage die Stelle auch bei EG11 sieht.

Vielen Dank im Voraus für alle die Infos und Ratschläge geben können.

Mit freundlichen Grüßen

54003

Community-Antworten (3)

C
celestro

16.07.2024 um 23:45 Uhr

"Im Bewerbungsgespräch wurde mir mündlich EG11 nach 6 Montagen versprochen."

Wieso erst nach 6 Montagen?

"Nun wurde meine EG reklamiert."

Das heißt? Du bekommst EG11 und man will daran etwas ändern, oder wie?

I
IlkaB

17.07.2024 um 08:59 Uhr

Lass dir von deinem Vorgesetzten die Arbeitsbeschreibung für die im Vertrag genannte Tätigkeit aushändigen und auch für die, die in EG 11 eingruppiert ist. Die gehst du dann mal ganz genau durch Wenn deine Tätigkeit der Beschreibung von EG 11 vollständig entspricht, möge dein Vorgesetzter sich mal gerade machen.

Falls deine Tätigkeit nicht vollständig der Beschreibung von EG 11 entspricht, solltet ihr euch an einen Tisch setzen und einen Entwicklungsplan machen, der schriftlich festhält, was du bis wann übernehmen sollst und ab wann du dann EG 11 bekommst.

Was sagt euer Betriebsrat dazu? Wenn es einen Entgeltausschuss gibt, kann der die Sache auch begutachten bzw. dir einen Rat geben.

Ansonsten rate ich dir, dich von deiner Gewerkschaft (klingt nach IG Metall) beraten zu lassen, ggf. zusätzlich zur Beratung durch den Betriebsrat.

Auch wenn in deinem Vertrag eine Start-Eingruppierung genannt ist, musst du da nicht bis Sankt Nimmerlein drin bleiben, einer Übernahme von mehr Tätigkeiten und mehr Verantwortung muss Rechnung getragen werden.

M
Melfice

17.07.2024 um 10:19 Uhr

Das Problem wird wahrscheinlich sein, dass in den meisten Verträgen steht, dass mündliche Abreden nicht bestehen.

Das kannst du aber evtl. auch zu deinem Vorteil nutzen. Will man dir großartig andere Aufgaben geben, als im Vertrag stehen, kannst du diese mit dem Verweis auf den Vertrag ablehnen. Selbst wenn diese im Bewerbungsgespräch genannt wurden.

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