Krankheitstage auf Wandkalender im Gemeinschaftsbüro
Hallo Zusammen,
gerne würde ich zum o.g. Thema mal hören, welche Rechte ich habe und ob das alles so korrekt ist. Ich arbeite zusammen mit einem Kollegen, mit dem ich mir auch das Büro teile. Nun habe ich festgestellt, dass auf unserem großen Wandkalender Tageweise kleine Sternchen, mal mit und mal ohne den Anfangsbuchstaben meines Namens vorhanden sind. Diese entsprechen exakt meinen Ausfalltagen die aufgrund einer Erkrankung die vor etwa zwei Jahren bei mir diagnostiziert wurde, leicht überdurchschnittlich ist. Finde ich natürlich nicht so toll, da auch andere Kollegen zum Austausch ins Büro kommen. Und ich weiß dass ihm sowieso jeder Krankheitstag ein Dorn im Auge ist Aber man sucht sich sowas nunmal nicht aus. Ich würde das Thema gerne ansprechen, aber lieber vorher wissen, ob das schon ein Verstoß gegen irgendwelche Betriebs- oder Datenschutzgesetze ist und wie hoch möglich Strafen ausfallen könnten, bzw welche Konsequenzen so etwas haben könnte.
Ich bedanke mich Vorab schonmal für mögliche Antworten!
Community-Antworten (19)
16.07.2024 um 15:54 Uhr
Trägt er seine auch ein?
Grundsätzlich würde ich das Gespräch suchen. Vielleicht hilft das ja schon.
Einen Verstoß gegen den Datenschutz sehe ich hier nicht. Steht ja nicht "Müller krank" im Kalender.
16.07.2024 um 16:00 Uhr
Nein er trägt seine nicht ein.
16.07.2024 um 16:04 Uhr
Sehe trotzdem keinen Grund zur Beanstandung. Außer einem schlechten Betriebsklima.
Für andere ist nicht ersichtlich, um was es sich bei den Sternchen handelt. Ein guter Anwalt würde sagen, der Mann markiert nur die Tage, an denen er alleine im Büro war. Weil er halt Statistikfan ist.
16.07.2024 um 16:08 Uhr
"Ein guter Anwalt würde sagen, der Mann markiert nur die Tage, an denen er alleine im Büro war. Weil er halt Statistikfan ist."
Was für ein Unsinn.
"Einen Verstoß gegen den Datenschutz sehe ich hier nicht. Steht ja nicht "Müller krank" im Kalender."
Den sehe ich sehr wohl. Und es würde mich doch sehr wundern, wenn ein Richter bei Sternchen mit Anfangsbuchstaben des anderen MA im Büro sagen würde "könnte ja sonst was bedeuten".
16.07.2024 um 16:12 Uhr
Wenn die Krankheitstage schon zu den Gesundheitsdaten gehören, sind auch diese besonders schutzwürdig.
Ich sehe auch kein öffentliches Interesse an dem Aushang in der Form, da es genügen sollte, wenn die planende Führungskraft Bescheid weiß und ggf. die Vertretung unterrichtet. Insofern sehe ich einen Aushang mit deklarierten AU-Zeiten z.B. auch nicht durch §28 BDSG gedeckt.
Ein "Ausweg für Helden" könnte darin bestehen, das Sternchen nicht als "AU" zu deklarieren, sondern generell als "abwesend". Dahinter könnte auch jegliche Art von Freistellung stehen und ließe keine Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zu.
Bußgelder bei Datenpannen gehen übrigens bei 5 TEUR los. Bei großen Unternehmen mit entsprechender Tragweite einer Datenpanne entsprechend mehr.
16.07.2024 um 16:13 Uhr
"Den sehe ich sehr wohl"
Kein Problem, ist ein freies Land.
Ich sehe hier eine Form der Verschlüsselung, die keine Verletzung des Datenschutzes darstellt.
"Was für ein Unsinn"
Ich möchte um einen vernünftigen Ton bitten. Ein Idiot im Forum ist ausreichend.
16.07.2024 um 16:14 Uhr
"Ein "Ausweg für Helden" könnte darin bestehen, das Sternchen nicht als "AU" zu deklarieren"
Tut er doch gar nicht. Da ist ein Sternchen und "manchmal" (also nicht regelmäßig) ein Buchstabe.
16.07.2024 um 16:18 Uhr
"Werden Abwesenheiten durch Aushang am Büro kommuniziert (um z.B. auch Publikumsverkehr zu informieren), so ist auch hier der Grund der Abwesenheit nicht zu nennen."
https://www.datenschutz.tum.de/datenschutz/altes-baydsg/leitlinien/kommunikation-bei-krankheit/
So handhabt das die TU München...
16.07.2024 um 16:33 Uhr
Hintergrund ist hier auch, dass der genannte Kollege gerne mal über andere Kollegen und Chefs spricht und Tuschelt. Das macht er bei mir über andere Kollegen, entsprechend gehe ich davon aus dass es andersrum nicht anders sein wird. Und ich mir deshalb vorstellen kann, dass im beisein eines anderen Kollegen schon mal auf den Kalender gezeigt wird.
Entsprechend würde ich gerne was in der Hand haben bevor ich ihn damit konfrontiere. Wenn er Statistik führen möchte könnte er das auch in einer Excel Tabelle auf seinem Rechner.
16.07.2024 um 16:33 Uhr
Ungeachtet der vermeintlichen Rechtsvergehen würde ich euch empfehlen einen Moderator zum (dringend notwendigem) Gespräch hinzuzuziehen. Alleine schon das (vermutlich) deine Krankheitstage von deinem „Kollegen“ Öffentlich gekennzeichnet werden...fraglich
16.07.2024 um 16:39 Uhr
"Wenn er Statistik führen möchte könnte er das auch in einer Excel Tabelle auf seinem Rechner."
Und die kann er dann keinem anderen Kollegen zeigen?
"Hintergrund ist hier auch, dass der genannte Kollege gerne mal über andere Kollegen und Chefs spricht und Tuschelt"
Das soll vorkommen.
"Das macht er bei mir über andere Kollegen, entsprechend gehe ich davon aus dass es andersrum nicht anders sein wird."
Naheliegend.
"Und ich mir deshalb vorstellen kann, dass im beisein eines anderen Kollegen schon mal auf den Kalender gezeigt wird."
Das ist das Schicksal eines Wandkalenders...
"Entsprechend würde ich gerne was in der Hand haben bevor ich ihn damit konfrontiere."
Ich hoffe, du meinst nicht den oft bemühten "stumpfen Gegenstand"? Tut mir leid, aber Sternchen im Kalender sind da einfach zu wenig.
Erfahrungsgemäß sind solche Menschen (die gerne hintenrum quatschen) aber mit direkter Ansprache ziemlich überfordert. Deswegen wäre das das Mittel meiner Wahl. So Bock auf den offenen Konflikt haben die meistens nicht.
16.07.2024 um 17:28 Uhr
"Ich hoffe, du meinst nicht den oft bemühten "stumpfen Gegenstand"? Tut mir leid, aber Sternchen im Kalender sind da einfach zu wenig."
:). Nein, ich dachte da eher an einen "Unfall"
Spaß bei Seite,
Na dann führt an einem direkten Gespräch in dem er mir die Hintergründe mal erläutern soll wohl nichts vorbei.
Vielen Dank für eure Antworten!
16.07.2024 um 18:22 Uhr
Der aktuelle Dienstplan darf ja durchaus Aushängen. Auf diesem dürfen dann keine Angaben stehen warum jemand abwesend ist auch Urlaub nicht. Es gibt aber garkeinen Grund warum der Mitarbeiter die Abwesenheitszeiten seines Kollegen dokumentieren sollte Dafür ist die Perso verantwortlich. Der AN hat dazu keine Befugniss. Ich gehe mal davon aus das es sich bei dem Wandkalender nicht um einen Dienstplan handelt. Da hat er das erst recht nicht einzutragen.
16.07.2024 um 18:47 Uhr
Gleiches mit gleichem! Mach doch an jeder freien Stelle im Wandkalender, wo keine*sind, auch welchen! Kannst ja auch mal ein Kürzel dazu schreiben und mal wieder nicht. So würde ich es jedenfalls machen!
16.07.2024 um 19:25 Uhr
Natürlich verstößt der Kollege gegen keine Vorschrift, Sternchen oder Buchstaben in Kalender einzutragen sind keine Straftat.
16.07.2024 um 19:28 Uhr
War ja klar, das der Nixblicker sich wieder melden würde.
17.07.2024 um 11:43 Uhr
Besorge dir bunte Stifte und bemale den Kalender mit Sonne Mond und Sternchen, was glaubst du wie dein Kollege schaut. Wenn er nachfragt warum du das tust hast du eine super Überleitung zum eigentlichen Thema.
17.07.2024 um 12:14 Uhr
Ich würde es auch so machen wie von sbvfrank und jutti 1965 vorgeschlagen. Stift nehmen Sternchen am Kalender malen und den Anfangsbuchstaben des Quertreibers dazu, denn ich kann mir nur schwer vorstellen das dieser Kollege einsichtig wird bei einem Gespräch.
18.07.2024 um 20:47 Uhr
Man an ganz vielen anderen Tagen selber kleine Sternchen in den Kalender malen, vielleicht weil da die Arbeit besonders Spaß macht. Ich würde es ja bevorzugen mit dem Kollegen zu sprechen, dass du dich daran störst wenn er deine Krankheitstage im Kalender einträgt.
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