Erstellt am 26.03.2014 um 07:40 Uhr von ickederdicke
Nein, geht weder bei nur einem MA noch wenn es alle beträfe.
Datenschutz...
da die Liste allen in der Abteilung zugänglich ist, hmm...soll der MA von dem die rede ist irgendwie "bestraft" werden da öfter krank ?
Erstellt am 26.03.2014 um 09:19 Uhr von gironimo
Wenn Ihr derartige Listen führt, seit Ihr ja in der Mitbestimmung und könnt somit mit dem AG vereinbaren, welche Ausfallzeiten dort in welcher Form angezeigt werden.
Erstellt am 26.03.2014 um 14:23 Uhr von betriebsratten
Ich würds dem Datenschutzbeauftragten stecken-mit dem der BR im übrigen auch Kraft Gesetz zusammenarbeitet.
Dem werden sich die Zehennägel rollen.......
Ist ein schärferes Schwert als das BetrVG
Gruss von den Betriebsratten