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Betriebsarzt

T
Tom22
Jul 2024 bearbeitet

Der Besuch des Betriebsarztes ist das Arbeitszeit oder privat?

44305

Community-Antworten (5)

K
Kehler

16.07.2024 um 13:51 Uhr

Die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anfallenden Gesamtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Zeiten für diese Untersuchungen zählen als Arbeitszeit (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV).

R
RudiRadeberger

16.07.2024 um 13:51 Uhr

Findet der Besuch innerhalb oder außerhalb der regulären Arbeitszeit statt?

J
jutti1965

16.07.2024 um 13:52 Uhr

Das ist Arbeitszeit, während dieser Zeit besteht eine vorübergehende Verhinderung des Beschäftigten im Sinne von § 616 BGB, die den Anspruch auf Vergütung unberührt lässt. Auch wenn der Betriebsarzt außerhalb ist wird die Zeit bei ihm plus die Fahrzeit vergütet.

R
RudiRadeberger

16.07.2024 um 14:01 Uhr

"Findet die arbeitsmedizinische Vorsorge während der Freizeit statt, so erbringt der Beschäftigte dadurch keine arbeitsrechtlich geschuldete Leistung gegenüber dem Arbeitgeber. Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt unbeschadet der Pflicht des Arbeitgebers, für diese nach §§ 3 ff. ArbMedVV zu sorgen, ganz überwiegend im Interesse des Arbeitnehmers. Sie dient vor allem dem individuellen Schutz der Gesundheit des in Gefahrenbereichen tätigen Arbeitnehmers."

Haufe

R
RudiRadeberger

16.07.2024 um 14:09 Uhr

oder hier:

"Steht es dem Arbeitnehmer frei, den Termin zu einem beliebigen Datum zu vereinbaren, so kann er diesen auch während seiner Freizeit wahrnehmen – vorausgesetzt, es wurde keine anderslautende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen.

In diesem Fall besteht kein allgemeiner Anspruch auf eine Entgeltzahlung für die Dauer des Termins. Dieser findet schließlich in der Freizeit des Beschäftigten statt, während welcher er keine Arbeitsleistung gegenüber seinem Arbeitgeber erbringt.

Weiterhin erfolgt die Teilnahme an einer medizinischen Vorsorge, wenn auch nicht ausschließlich, im Eigeninteresse des Beschäftigten. Darüber hinaus konnte der Arbeitnehmer den Termin im vorgenannten Beispiel frei wählen, sodass dieser auch während der regulären Arbeitszeit hätte erfolgen können."

https://berufsjournal.de/betriebsarzt-arbeitszeit/

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