Soziale Auwahl
Hallo,
wenn es um soziale Auswahl aufgrund anstehender betriebsbedingter Kündigungen geht, gelten ja das Alter, die Betriebszugehörigkeit, die Unterhaltsverpflichtungen und die Schwehrbehinderung als Punktekriterien. Bedeutet das bei einer sozialen Auswahl der schwehrbehinderte kollege x punkte zugerechnet bekommt aber wenn er trotz geringeren punktestandes im vergleich zu einem Kollegen entlassen wird aufgrund der niedrigeren Punktzahl und hat jemand ein Beispiel für die Verteilung der Punkte?
Mfg
Community-Antworten (1)
30.05.2005 um 11:25 Uhr
Ich habe die 3 am meisten angewanden SW auf meinem Rechner. Leider bekomme ich es wegen des Formats nicht vernünftig auf die Reihe sie hier einzufügen. Ich könnte sie Dir aber per Mail zukommen lassen. Meine Adresse lautet: wdubbel@gerhardi.com
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