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Krankheitsbedingte Kündigung eines BR-Vollmitglieds

G
gustav77
Jul 2024 bearbeitet

Mein Listenführer und ex BR-Vorsitzeder wurde krankheitsbedingt gekündigt. Ich war als einziger bei der Abstimmung gegen die Kündigung, der BR hat zugestimmt. Der Kollege ist seit Jahren dem Arbeitgeber ein Dorn im Auge und wurde bei jeder Gelegenheit benachteiligt. Er ist Gewerkschaftsmitglied und ein sehr erfahreners und engagiertes BR-'Mitglied , der den Arbeitgeber immer wieder vor Problemen stellt, da er als einziger sich gegen Ungerechtigkeiten in unserem Betrieb, z.B. bei Betriebsversammlungen wehrt. Das Germium besteht aus 11 Mitgliedern, 10 Mitglieder gehören der Arbeitgeber-Fraktion, der Kollege ist der einzige aus einer anderen Liste.er ist seit 2017 gesundheitlich angeschlagen und hatte mehrere Operationen. Er hat sein BR-Mandat aber trotz Erkrankung fast immer wahrgenommen. Es lief auch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement- Maßnahme bei ihm, der Arbeitgeber wollte ihm aber keine andere Stelle anbieten. Er hat sich nach Rücksprache mit seinen Ärzten dann für seinen alten Arbeitsplatz gesund gemeldet und wollte nach seinem Urlaub die Arbeit aufnehmen. Prompt kam die krankheitsbedingte Kündigung, außerordentlich, hilfsweise ordentlich, der Kollege ist seit 18 Jahren im Betrieb und seit 16 Jahren BR-Vollmitglied, davon 10 Jahre BR-Vorsitzender, Stellvertreter GBR-Vorsitzender und Wirtschaftsausschussvorsitzender, seit der letzten Wahl nur BR-VollMitglied. Kommt der Arbeitgeber damit durch?

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Community-Antworten (18)

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RudiRadeberger

15.07.2024 um 11:32 Uhr

"Die krankheitsbedingte Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied dauernd arbeitsunfähig ist. Dem Arbeitgeber ist es in einem solchen Fall in der Regel zumutbar, das Ende des besonderen Kündigungsschutzes abzuwarten." Kluge

J
jutti1965

15.07.2024 um 11:34 Uhr

Der BR Kollege wird ja hoffentlich eine Kündigungsschutzklage erheben denn die krankheitsbedingte Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied dauernd arbeitsunfähig ist. Dem Arbeitgeber ist es in einem solchen Fall in der Regel zumutbar, das Ende des besonderen Kündigungsschutzes abzuwarten.

K
Kehler

15.07.2024 um 11:38 Uhr

Ab zum Fachanwalt.

K
Kehler

15.07.2024 um 11:40 Uhr

Fall hier einer Antwortet der sich Fried nennt, das ist unser Foren Troll, den kannst du getrost ignorieren und am besten seine Antworten auch melden. Er ändert auch oft seinen Namen, aber anhand seiner Antworten findet man sehr schnell raus das es sich nur um den Troll handeln kann.

D
DummerHund

15.07.2024 um 11:47 Uhr

Dem gibt es eigentlich nichts mehr hinzu zufügen.

M
Muschelschubser

15.07.2024 um 14:40 Uhr

"Dem gibt es eigentlich nichts mehr hinzu zufügen."

Wart's ab... ;-)

C
Challenger

15.07.2024 um 14:50 Uhr

Die Kündigung kann sich der AG in die Haaaaaare schmieren

F
Fried

15.07.2024 um 17:35 Uhr

Wieviele Monate hat der MA seit 2017 denn effektiv gearbeitet?

Ist er aktuell noch im BR?

H
Halbprofi

15.07.2024 um 17:41 Uhr

"Wart's ab... ;-)"

Du solltest Recht behalten. ?

M
Meph1977

15.07.2024 um 17:47 Uhr

Dabei war es gerade so ..... friedlich oder friedlos ... grübel

K
Kampfschwein

15.07.2024 um 18:10 Uhr

Zitat : Das Gremium besteht aus 11 Mitgliedern, 10 Mitglieder gehören der Arbeitgeber-Fraktion, ........

Dazu fällt mir das hier ein :

Zwei Gewerkschaftsfunktionäre unterhalten sich.

Sagt der eine : Du! Hast Du schon gehört, dass alle 7 Mitglieder des BR der Firma Fix & Fertig auf dem Weg zur Besprechung mit dem AG alle einen Unfall erlitten haben mit der Folge, dass alle im Krankenhaus gelandet sind ?

Sagt der andere : Mein Gott, dass ist ja furchtbar. Was für Verletzungen hatten sie sich denn zugefügt ?

Der eine : Drei hatten sich die Arme, drei weitere die Beine gebrochen und der Betriebsratsvorsitzende ist halbseitig gelähmt

Der andere : Das ist ja unglaublich. Wie ist das Ganze denn überhaupt passiert ?

Der eine : Ganz einfach. Alle 7 sind auf der Schleimspur des Geschäftsführers ausgerutscht

K
Kampfschwein

15.07.2024 um 18:14 Uhr

Zitat : Kommt der Arbeitgeber damit durch?

es ist davon auszugehen, dass die Kündigung für den AG und den Vollpfosten unter den BRM zum Rohrkrepierer wird.

M
Moreno

15.07.2024 um 21:02 Uhr

Anwälte und Richter lieben solche Arbeitgeber und Betriebsräte... Und sind dann garnicht soooo fried... voll

G
GabrielBischoff

17.07.2024 um 11:23 Uhr

Euch fehlt auch was, wenn es in einem Thread mal nicht passiert, oder?

S
Stadtwerker

24.07.2024 um 20:24 Uhr

Mein Listenführer und ex BR-Vorsitzeder wurde krankheitsbedingt gekündigt. .......

Das Germium besteht aus 11 Mitgliedern, 10 Mitglieder gehören der Arbeitgeber-Fraktion,

Wie geht das? Wenn ich weiß mit welchem AG ich zu tun habe, dann überlasse ich diesem doch nicht über 90% der BR Mandate, schon gar nicht bei einer Listenwahl. Wie viele Listen habt ihr denn? Ihr seid 401 bis 700 Mitarbeiter, die können doch nicht alle die Hose voll haben und die Leute wählen die der AG im BR haben will.

VG Stadtwerker

G
gustav77

25.07.2024 um 00:16 Uhr

Es gibt in der Firma über 35% befristete MA und sehr viele, die auf eine Kariere hoffen, dann gibt es die, die nur ihre Arbeit erledigen wollen und "keine Probleme" mit dem Arbeitgeber haben möchten. Die Mitglieder unserer Liste wurden von unten nach oben bearbeitet, 5 sind rausgemobbt wurden, 6 haben ihre Nachrückermandate niedergelegt, weil mann ihnen klar gemacht hat, dass sie bei Beförderungen und Stellenbesetzungen so keine Chance hätten. Dem Arbeitgeber die Mandate überlassen? Auf der Liste des "Arbeitgebers" gab es sage und schreibe 210 Kandidaten!!! Der MA hatte 3 schwere Knieoperationen, war aber nicht fortlaufend abwesend, hat sein BR-Mandat zu 65% trotz der Probleme wahrgenommen. Er ist aktuell BR-Vollmitglied.

F
Fried

25.07.2024 um 10:34 Uhr

Wieviele Fehltage hatte der Mitarbeiter denn seit 2017?

K
Kehler

25.07.2024 um 10:35 Uhr

Fried ist unser Foren Troll.

Seine Beiträge kannst du ignorieren.

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