Erstellt am 06.08.2005 um 22:27 Uhr von Biggy
Hallo Georg
ich versteh deine Frage nicht so recht, wie leiert ein AG eine Kündigung an? Könntest du deine Frage mal etwas genauer und ausführlicher stellen.
Gruß Biggy
Erstellt am 08.08.2005 um 13:49 Uhr von viktor
Nach BAG-rechtsprechung kann ein BR-Mitglied nicht krankheitsbedingt gekündigt werden.
Erstellt am 08.08.2005 um 22:28 Uhr von Stern
Hallo zusammen,
zu Viktor:
Da ich dieses Thema überaus spannend finde, weil mir immer wieder gesagt wird, das Recht nichts mit Moral zun tun hat, könntest du mir bitte das BAG-Urteil mit Datum nennen?
Wäre supernett!!
Erstellt am 09.08.2005 um 07:22 Uhr von Werner
Moin,
nach §15 KSchG ist die ordentliche Kündigung eines BR unzulässig!
Eine krankheitsbedingte Kündigung bedarf einer ordentlichen Kündigung.
BR`s sind nur außerordentlich zu Kündigen §626 BGB
und es bedarf der Zustimmung des Betriebsrates nach §103 BetrVG.
Läßt der BR die Frist zur Anhörung nach §103 BetrVG verstreichen, gilt die Zustimmung als verweigert.