ich versuche mal auf seesee´s frage zu antworten.. denn es wäre nett, wenn die diskussion zurück zur sache kommt.

eine krankheitsbedingte kündigung für euren mitarbeiter werdet ihr (als BR) so nicht abwenden können. euer mitarbeiter hat aber vor dem arbeitsgericht alle chancen dass die kündigung für unwirksam erklärt wird. eine BEM ist keine kündigungsvoraussetzung, sie ist allerdings notwendig für das wirksam werden einer kündigung.

der AG hat vor aussprechen einer kündigung alle zumutbaren versuche zu unternehmen, den arbeitsplatz für den mitarbeiter zu erhalten. die BEM ist zumutbar und wie du selbst geschrieben hast, sogar gesetzlich verankert.
in diesem fall verbessern sich also die chancen des mitarbeiters seinen arbeitsplatz zu behalten wenn keine BEM durchgeführt worden ist.

kündigungsgrund für eine krankheitsbedingte kündigung ist übrigens einzig und allein eine 'negative zukunftsprognose'. diese kann der AG ohne BEM nicht stellen.

nach verlorenem AG-prozess wird also euer AG von allein auf euch zukommen und die durchführung der BEM beantragen.

lg