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Betriebliches Eingliederungsmanagement - seesee

A
azrael
Nov 2016 bearbeitet

ich versuche mal auf seesee´s frage zu antworten.. denn es wäre nett, wenn die diskussion zurück zur sache kommt.

eine krankheitsbedingte kündigung für euren mitarbeiter werdet ihr (als BR) so nicht abwenden können. euer mitarbeiter hat aber vor dem arbeitsgericht alle chancen dass die kündigung für unwirksam erklärt wird. eine BEM ist keine kündigungsvoraussetzung, sie ist allerdings notwendig für das wirksam werden einer kündigung.

der AG hat vor aussprechen einer kündigung alle zumutbaren versuche zu unternehmen, den arbeitsplatz für den mitarbeiter zu erhalten. die BEM ist zumutbar und wie du selbst geschrieben hast, sogar gesetzlich verankert. in diesem fall verbessern sich also die chancen des mitarbeiters seinen arbeitsplatz zu behalten wenn keine BEM durchgeführt worden ist.

kündigungsgrund für eine krankheitsbedingte kündigung ist übrigens einzig und allein eine 'negative zukunftsprognose'. diese kann der AG ohne BEM nicht stellen.

nach verlorenem AG-prozess wird also euer AG von allein auf euch zukommen und die durchführung der BEM beantragen.

lg

1.40204

Community-Antworten (4)

G
gironimo

25.07.2012 um 11:15 Uhr

das sehe ich in den wesendlichen Punkten auch so.

Also Widerspruch formulieren und den Kollegen darauf hinweisen, was er innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der K. klagen muß.

M
martinez

25.07.2012 um 11:46 Uhr

genau so ist es... für den AN ist es von Vorteil wenn der AG kein BEM hat oder macht.. Anhörung einfach ablehnen und den Kollegen darauf aufmerksam machen dass falls die Kündigung kommt in der Frist Klage erheben.. im normalfall weiß der AG dies aber und Kündigt dann erst gar nicht wenn der BR nicht zustimmt. Da hofft er vll auch ein bisschen dass ihr so unwissend seit und mit Viel Glück der Kündigung zustimmt.. hat unserer auch schon versucht.. nach der Ablehnung hat er dann angefangen in zusammarbeit mit uns eine BEM zu machen da er wusste dass es ohne BEM keine Chancen gibt um zu kündigen

S
Snooker

25.07.2012 um 11:47 Uhr

seesee sehe es im Großen und Ganzen auch so wie azael und gironimo. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe habt ihr keine Schwerbehindertenvertretung (wäre vielleicht jetzt mal ein Grund ein ins Leben zu rufen), demnach wäre es Sinnvoll wenn sich mindestens 1 BRM auf zu diesem Thema schulen lassen würde. Als BR würde ich den AG nicht auf das Thema hin ansprechen, weil ich denke das er die Gefahrenspunket sonst anderweitig ausräumen würde, befor er den BR die Anhörung zur Kündigung auf den Tisch legt.(Gerade euer AG).

S
seesee

25.07.2012 um 13:02 Uhr

D A N K E !!!

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