Notausgang wärend der Arbeitszeit abschließen
Bei uns soll demnächst das Lager abgeschlossen werden(vermutlich wegen Diebstahl) wenn Führungskräfte nicht mehr im Haus sind. Im Lager befindet sich ein Notausgang.
Neben den Lager befindet sich ein Büro wo Mitarbeiter noch arbeiten wenn Führungskräfte nicht mehr im Haus sind. Darf der AG sowas anweisen? Ist das Mitbestimmungspflichtig? Was kann der BR tun in diesem Fall?. Danke im voraus für Antworten
Community-Antworten (7)
14.07.2024 um 22:41 Uhr
Ein so genanntes Panik Schloss einbauen lassen! Dann kann das Lager verlassen werden aber man kommt nicht vom Büro in das Lager! Ich hoffe das ist das was du meintest?
15.07.2024 um 00:37 Uhr
Mitbestimmungspflichtig ist das mEn … aber es ist schlicht verboten einen Notausgang abzuschließen.
Sollte da jemand zu Schaden kommen, geht es für den Verantwortlichen vermutlich in den Knast.
Also ja … Panikschloss und man kann von außen nicht rein und trotzdem raus.
15.07.2024 um 09:24 Uhr
Es ist (evtl. mit Brandschutz und/oder Sicherheitsfachkraft) zu klären, ob der Weg durchs Lager ein Notausgang für das Büro ist. Evtl. stellt der dortige Notausgang nur einen Fluchtweg fürs Lager dar und die Mitarbeitenden kennen ihre direkten Fluchtwege nicht. Wenn dieser Fluchtweg jedoch vorgesehen ist, so kann ein alarmgesichertes Panikschluss hier Abhilfe schaffen.
15.07.2024 um 09:46 Uhr
Ja ich meine das es nur diesem einem Fluchtweg gibt der durch dieses Lager geht. Das Lager befindet sich im Untergeschoss.
15.07.2024 um 09:47 Uhr
Also was der BR run kann.
- Im Arbeitssicherheitsausschuss ansprechen das es so nicht geht, und vielleicht das schon erwähnte Panikschloss mit Alarm vorschlagen oder andere alternativen.
- den AG ansprechen das es so nicht geht und die Vorschläge aus 1 wiederholen.
- lässt sich der AG partout trotz gutem zureden nicht davon abbringen ihm mitteilen das man die Behörden Informieren wird.
- Fruchtet das immer noch nicht die Behörden informieren.
Dazu ist übrigens jeder einzelne BR berechtigt und brauch dafür keinen Beschluss zu Punkt 4 ist jeder Mitarbeiter berechtigt.
15.07.2024 um 10:36 Uhr
"aber es ist schlicht verboten einen Notausgang abzuschließen."
Und damit ist alles erklärt. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob dort noch gearbeitet wird oder ob das der nächstgelegene Fluchtweg ist oder nicht.
Der Fluchtweg muss 24/7 zur Verfügung stehen. Auch der Einbrecher in der Nacht muss bei Feuer über Fluchtwege fliehen können.
16.07.2024 um 10:43 Uhr
Wer einen Fluchtweg wegen der Gefahr eines Diebstahls zusperren möchte, der soll den Eltern meiner Cousine erklären, warum man das machen muss. Diese ist bei einem Brand in einer Karaoke Bar in Vietnam wegen einer versperrten Notausgangstür umgekommen. Wenn sie/er das dann den Eltern erklären kann... dann darf er die Tür zusperren.
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