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AG handelt gegen Beschluss

K
kullerauge1212
Jan 2018 bearbeitet

Der Betriebsrat hat gegen eine Versetzung gestimmt, da einige Dinge des Sozialplanes nicht korrekt ausgeführt wurden vom AG. Nun versetzt er die MA obwohl keine Zustimmung vorliegt. Was können wir tun?

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Community-Antworten (2)

R
rsddbr

07.07.2017 um 12:34 Uhr

Als erstes wäre zu klären, ob eure Ablehnung einer der Nummern des § 99 Abs. 2 BetrVG genügt. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Zustimmung als erteilt (BAG v. 26.1.88 – 1 AZR 531/86).

Ansonsten gibt §101 Satz 1 BetrVG vor, wie sich der BR verhalten kann - nämlich die Aufhebung der personellen Einzelmaßnahme beim Arbeitsgericht zu beantragen.

G
gironimo

07.07.2017 um 13:31 Uhr

Den Schritt des § 101 BetrVG müsst ihr schon machen. Vielleicht testet der AG euch nur einmal . wie weit er es mit euch treiben kann.

Ich gehe mal davon aus, dass der Verstoß gegen den Sozialplan ein tatsächlicher Grund zur Zustimmungsverweigerung ist.

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