Erstellt am 07.08.2014 um 11:27 Uhr von Pjöööng
Ganz einfach: Ihr verzichtet auf eine vom Arbeitgeber gestellte Bürokraft!
Erstellt am 07.08.2014 um 11:45 Uhr von Nubbel
Erstellt am 07.08.2014 um 12:25 Uhr von Pjöööng
Sabine,
auch Deine Ergänzung ändert nichts: Ihr könnt nur wirksam verhindern, dass Euch Euer Arbeitgeber die "falsche" Bürokraft zur Verfügung stellt, indem Ihr auf die von ihm gestellte Bürokraft verzichtet und das BR intern regelt.
Erstellt am 07.08.2014 um 12:41 Uhr von Nubbel
auf die bürokraft verzichten und das teilzeit-brm nach §37 betrvg täglich freistellen:)
Erstellt am 07.08.2014 um 12:45 Uhr von rtjum
pjöööng hat doch Recht.
Verzichtet auf die S chreibkraft, die Kollegin geht in die neue Abteilung. Jeden Morgen zu Arbeitsbeginn meldet sie sich wegen BR-Arbeit bei Ihrem Vorgesetzten ab, geht ins BR-Büro macht die BR-Arbeit und kurz vor Feierabend geht sie zurück an ihren Arbeitsplatz, meldet sich von der BR-Arbeit zurück und geht nach Hause.
Aber mal ganz ehrlich, ihr seid ein 11-er Gremium habt ihr da wirklich so viel administratives dass ihr jeden Tag eine Halbtagsschreibkraft dafür benötigt?
Erstellt am 07.08.2014 um 13:15 Uhr von Pjöööng
Eleganter wäre es aber wohl, der Teilzeitkraft den Rücken frei zu halten und die gemäß § 38 freizustellen.
Erstellt am 07.08.2014 um 13:40 Uhr von Nubbel
wie willst du die durchbekommen?
Erstellt am 07.08.2014 um 14:06 Uhr von Pjöööng
Beschluss (nach vorheriger Beratung mit dem Arbeitgeber)
Erstellt am 07.08.2014 um 14:47 Uhr von petrus
Wenn man die Erforderlichkeit einer Bürokraft von ca. 20 h / Woche gerichtsfest nachweisen kann, wird man bei Tante Google mit den Stichworten "§40 BetrVG Büropersonal" mit weiteren Infos versorgt.
Erstellt am 07.08.2014 um 15:09 Uhr von Snooker
Aus der Frage ist aber nicht eindeutig ersichtlich ob die Teilzeitkaft auch gewähltes BRM oder aber nur als externe die Administrative Aufgaben ausführt.
Erstellt am 07.08.2014 um 15:22 Uhr von Nubbel
die übrigens auch schon seit 12 Jahren BR-Mitglied ist
wie deutlich brauchst du es?
Erstellt am 07.08.2014 um 15:25 Uhr von Snooker
Erstellt am 07.08.2014 um 16:21 Uhr von BloodyBeginner
Habt ihr die Möglichkeit wegen einer der Möglichkeiten aus §99 der geplanten Versetzung zu widersprechen? Wenn ja müsste ja das Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen.
Erstellt am 07.08.2014 um 21:03 Uhr von keiko
Bei uns ist die 20h-Bürokraft freigestellt (19er Gremium)