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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anspruch auf eine Bürokraft für den BR

S
SabineB
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

wir haben ein 11-Gremium mit 2 freigestellten BR-Mitgliedern sowie 1 Teilzeitkraft für die administrativen Arbeiten. Jetzt soll die TZ-Kraft in eine andere Abteilung versetzt werden dem BR wurde vorgeschlagen, eine andere Mitarbeiterin auf Anfrage dann als Bürokraft zu bekommen. Wie sehen die rechtlichen Möglichkeiten aus, die seit 2 Jahren im BR-Büro tätige TZ-Kraft, die übrigens auch schon seit 12 Jahren BR-Mitglied ist, im Büro zu behalten?

MfG S.B.

Danke für die 1. Antwort.

Ich glaube, ich habe mich etwas mißverständlich ausgedrückt. Der AG möchte die jetzige Kraft vollkommen aus dem BR-Büro abziehen und dafür nur auf Anfrage stundenweise eine andere Kraft zur Verfügung stellen. Wir wollen erreichen, dass die jetzige Kraft fest im BR-Büro bleibt und nur für den BR tätig ist.

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Community-Antworten (14)

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Pjöööng

07.08.2014 um 13:27 Uhr

Ganz einfach: Ihr verzichtet auf eine vom Arbeitgeber gestellte Bürokraft!

N
Nubbel

07.08.2014 um 13:45 Uhr

genialer ansatz:)))))

P
Pjöööng

07.08.2014 um 14:25 Uhr

Sabine,

auch Deine Ergänzung ändert nichts: Ihr könnt nur wirksam verhindern, dass Euch Euer Arbeitgeber die "falsche" Bürokraft zur Verfügung stellt, indem Ihr auf die von ihm gestellte Bürokraft verzichtet und das BR intern regelt.

N
Nubbel

07.08.2014 um 14:41 Uhr

auf die bürokraft verzichten und das teilzeit-brm nach §37 betrvg täglich freistellen:)

R
rtjum

07.08.2014 um 14:45 Uhr

pjöööng hat doch Recht.

Verzichtet auf die S chreibkraft, die Kollegin geht in die neue Abteilung. Jeden Morgen zu Arbeitsbeginn meldet sie sich wegen BR-Arbeit bei Ihrem Vorgesetzten ab, geht ins BR-Büro macht die BR-Arbeit und kurz vor Feierabend geht sie zurück an ihren Arbeitsplatz, meldet sich von der BR-Arbeit zurück und geht nach Hause.

Aber mal ganz ehrlich, ihr seid ein 11-er Gremium habt ihr da wirklich so viel administratives dass ihr jeden Tag eine Halbtagsschreibkraft dafür benötigt?

P
Pjöööng

07.08.2014 um 15:15 Uhr

Eleganter wäre es aber wohl, der Teilzeitkraft den Rücken frei zu halten und die gemäß § 38 freizustellen.

N
Nubbel

07.08.2014 um 15:40 Uhr

wie willst du die durchbekommen?

P
Pjöööng

07.08.2014 um 16:06 Uhr

Beschluss (nach vorheriger Beratung mit dem Arbeitgeber)

P
Petrus

07.08.2014 um 16:47 Uhr

Wenn man die Erforderlichkeit einer Bürokraft von ca. 20 h / Woche gerichtsfest nachweisen kann, wird man bei Tante Google mit den Stichworten "§40 BetrVG Büropersonal" mit weiteren Infos versorgt.

S
Snooker

07.08.2014 um 17:09 Uhr

Aus der Frage ist aber nicht eindeutig ersichtlich ob die Teilzeitkaft auch gewähltes BRM oder aber nur als externe die Administrative Aufgaben ausführt.

N
Nubbel

07.08.2014 um 17:22 Uhr

die übrigens auch schon seit 12 Jahren BR-Mitglied ist

wie deutlich brauchst du es?

S
Snooker

07.08.2014 um 17:25 Uhr

upps sorry. recht haste

B
BloodyBeginner

07.08.2014 um 18:21 Uhr

Habt ihr die Möglichkeit wegen einer der Möglichkeiten aus §99 der geplanten Versetzung zu widersprechen? Wenn ja müsste ja das Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen.

K
keiko

07.08.2014 um 23:03 Uhr

Bei uns ist die 20h-Bürokraft freigestellt (19er Gremium)

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