Anspruch auf eine Bürokraft für den BR
Guten Morgen,
wir haben ein 11-Gremium mit 2 freigestellten BR-Mitgliedern sowie 1 Teilzeitkraft für die administrativen Arbeiten. Jetzt soll die TZ-Kraft in eine andere Abteilung versetzt werden dem BR wurde vorgeschlagen, eine andere Mitarbeiterin auf Anfrage dann als Bürokraft zu bekommen. Wie sehen die rechtlichen Möglichkeiten aus, die seit 2 Jahren im BR-Büro tätige TZ-Kraft, die übrigens auch schon seit 12 Jahren BR-Mitglied ist, im Büro zu behalten?
MfG S.B.
Danke für die 1. Antwort.
Ich glaube, ich habe mich etwas mißverständlich ausgedrückt. Der AG möchte die jetzige Kraft vollkommen aus dem BR-Büro abziehen und dafür nur auf Anfrage stundenweise eine andere Kraft zur Verfügung stellen. Wir wollen erreichen, dass die jetzige Kraft fest im BR-Büro bleibt und nur für den BR tätig ist.
Community-Antworten (14)
07.08.2014 um 13:27 Uhr
Ganz einfach: Ihr verzichtet auf eine vom Arbeitgeber gestellte Bürokraft!
07.08.2014 um 13:45 Uhr
genialer ansatz:)))))
07.08.2014 um 14:25 Uhr
Sabine,
auch Deine Ergänzung ändert nichts: Ihr könnt nur wirksam verhindern, dass Euch Euer Arbeitgeber die "falsche" Bürokraft zur Verfügung stellt, indem Ihr auf die von ihm gestellte Bürokraft verzichtet und das BR intern regelt.
07.08.2014 um 14:41 Uhr
auf die bürokraft verzichten und das teilzeit-brm nach §37 betrvg täglich freistellen:)
07.08.2014 um 14:45 Uhr
pjöööng hat doch Recht.
Verzichtet auf die S chreibkraft, die Kollegin geht in die neue Abteilung. Jeden Morgen zu Arbeitsbeginn meldet sie sich wegen BR-Arbeit bei Ihrem Vorgesetzten ab, geht ins BR-Büro macht die BR-Arbeit und kurz vor Feierabend geht sie zurück an ihren Arbeitsplatz, meldet sich von der BR-Arbeit zurück und geht nach Hause.
Aber mal ganz ehrlich, ihr seid ein 11-er Gremium habt ihr da wirklich so viel administratives dass ihr jeden Tag eine Halbtagsschreibkraft dafür benötigt?
07.08.2014 um 15:15 Uhr
Eleganter wäre es aber wohl, der Teilzeitkraft den Rücken frei zu halten und die gemäß § 38 freizustellen.
07.08.2014 um 15:40 Uhr
wie willst du die durchbekommen?
07.08.2014 um 16:06 Uhr
Beschluss (nach vorheriger Beratung mit dem Arbeitgeber)
07.08.2014 um 16:47 Uhr
Wenn man die Erforderlichkeit einer Bürokraft von ca. 20 h / Woche gerichtsfest nachweisen kann, wird man bei Tante Google mit den Stichworten "§40 BetrVG Büropersonal" mit weiteren Infos versorgt.
07.08.2014 um 17:09 Uhr
Aus der Frage ist aber nicht eindeutig ersichtlich ob die Teilzeitkaft auch gewähltes BRM oder aber nur als externe die Administrative Aufgaben ausführt.
07.08.2014 um 17:22 Uhr
die übrigens auch schon seit 12 Jahren BR-Mitglied ist
wie deutlich brauchst du es?
07.08.2014 um 17:25 Uhr
upps sorry. recht haste
07.08.2014 um 18:21 Uhr
Habt ihr die Möglichkeit wegen einer der Möglichkeiten aus §99 der geplanten Versetzung zu widersprechen? Wenn ja müsste ja das Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen.
07.08.2014 um 23:03 Uhr
Bei uns ist die 20h-Bürokraft freigestellt (19er Gremium)
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