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Einstellung nach § 99 BetrVG/hier 400 Euro Kraft

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Wellness
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben heute eine Vertragsverlängerung einer 400 Euro Kraft auf den Tisch bekommen. Im vergangenen Jahr hat die Kraft wesentlich mehr Stunden gemacht, was keinesfalls im Rahmen einer 400 Euro Kraft liegt. Durch Einsichtnahme ins das Arbeitszeitkonto ist das leider zu spät aufgefallen. Nun sollen wir einer Vertragsverlängerung zustimmen. Zu den gleichen Bedingungen. Durch die Betriebsplanung wissen wir aber heute schon, dass es wieder erheblich mehr Stunden werden. Können wir die Vertragsverlängerung nach § 99 BetrVG ablehnen? Begründung? Oder gibt es keinen Ablehnungsgrund nach § 99 und müssen wir anschließend wegen nicht genehmigter Mehrarbeitsstunden auf den Arbeitgeber zugehen? Danke für Eure Meinungen

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Community-Antworten (4)

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wahlvst

13.04.2011 um 19:29 Uhr

wenn hier mehr als 400,-€ verdient werden bzw. mehr Stunden geleistet werden, liegt ein Verdacht gegen das geltende Recht/ Steuer- Abgaberecht vor. Das kann man dem AG einmal darlegen. Denn bei Mehr als die erlaubten Grenzen einer 400,- € Kraft muss alles Abagben und Steuermäßig anders behandelt werden.

Es könnte hier also ein Fall vorliegen welchen das Finanzamt die DRV und die Bindesknappschaft sehr interessiert.

M
Mainpower

13.04.2011 um 19:30 Uhr

Hallo, was sagt die 400€Kraft dazu ? Sie ist auf die 400 € angewiesen und der BR stimmt einer Weiterbeschäftigung nicht zu. Kommt gar nicht gut bei den Mitarbeitern.

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Wellness

13.04.2011 um 19:42 Uhr

@ mainpower

Gegenfrage: Was hindert den AG die Beschäftigung ordnungsgemäß gesetzlich anzumelden? Wir sind nicht gegen eine Weiterbeschäftigung. Aber auch freiwillig geleistete Mehrarbeitsstunden sind genehmigungspflichtig. Aber mir geht es um den § 99 BetrVG. Müssen wir da ansetzen oder beim § 87 BetrVG?

C
charlot

13.04.2011 um 22:31 Uhr

Vertragsverlänger = Einstellung (analog) = § 99

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