Einstellung nach § 99 BetrVG/hier 400 Euro Kraft
Hallo, wir haben heute eine Vertragsverlängerung einer 400 Euro Kraft auf den Tisch bekommen. Im vergangenen Jahr hat die Kraft wesentlich mehr Stunden gemacht, was keinesfalls im Rahmen einer 400 Euro Kraft liegt. Durch Einsichtnahme ins das Arbeitszeitkonto ist das leider zu spät aufgefallen. Nun sollen wir einer Vertragsverlängerung zustimmen. Zu den gleichen Bedingungen. Durch die Betriebsplanung wissen wir aber heute schon, dass es wieder erheblich mehr Stunden werden. Können wir die Vertragsverlängerung nach § 99 BetrVG ablehnen? Begründung? Oder gibt es keinen Ablehnungsgrund nach § 99 und müssen wir anschließend wegen nicht genehmigter Mehrarbeitsstunden auf den Arbeitgeber zugehen? Danke für Eure Meinungen
Community-Antworten (4)
13.04.2011 um 19:29 Uhr
wenn hier mehr als 400,-€ verdient werden bzw. mehr Stunden geleistet werden, liegt ein Verdacht gegen das geltende Recht/ Steuer- Abgaberecht vor. Das kann man dem AG einmal darlegen. Denn bei Mehr als die erlaubten Grenzen einer 400,- € Kraft muss alles Abagben und Steuermäßig anders behandelt werden.
Es könnte hier also ein Fall vorliegen welchen das Finanzamt die DRV und die Bindesknappschaft sehr interessiert.
13.04.2011 um 19:30 Uhr
Hallo, was sagt die 400€Kraft dazu ? Sie ist auf die 400 € angewiesen und der BR stimmt einer Weiterbeschäftigung nicht zu. Kommt gar nicht gut bei den Mitarbeitern.
13.04.2011 um 19:42 Uhr
@ mainpower
Gegenfrage: Was hindert den AG die Beschäftigung ordnungsgemäß gesetzlich anzumelden? Wir sind nicht gegen eine Weiterbeschäftigung. Aber auch freiwillig geleistete Mehrarbeitsstunden sind genehmigungspflichtig. Aber mir geht es um den § 99 BetrVG. Müssen wir da ansetzen oder beim § 87 BetrVG?
13.04.2011 um 22:31 Uhr
Vertragsverlänger = Einstellung (analog) = § 99
Verwandte Themen
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
Man glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
400€-Kraft soll wegen Kettenarbeitsvertrag nicht wieder eingestellt werden
Hallo, eine bei uns Beschäftigte 400€-Kraft (Frau Y) ist auf mich zugekommen. Sie hat schon mehrere Male bei uns als 400€-Kraft ausgeholfen. Zur Zeit hat Sie vom 01.09.2006 bis zum 31.12.2006 eine
Kürzung der Entgeltforzahlung im Krankheitsfall
Hallo ihr Wissenden! ich habe da mal eine komplizierte Frage an euch. Es geht um die Entgeldfortzahlung im Krankheitfall. Wir hatten einen TV. Dieser TV wurde gekündigt und es kam ein neuer TV. In
Der Betriebsratsvorsitzende macht was er will - Was kann dagegen unternommen werden?
Hallo Firma ca 35 AN, Firma im Arbeitgeberverband NRW-Metall.Löhne + Gehälter nach Metallabschluss NRW. zu der prozentualen Lohnerhöhung für 2007 lagen noch die 400Euro Sonderzahlung für April und Ma
Bundesurlaubsgesetz Teil 2
Hallo da ich es jetzt erst sehe das ich nur 7 Antworten zugelassen habe , ein neuer Thread. Ich will mal unsere derzeitige Bezahlung des Urlaubes außer Betracht lassen. Würde gerne mal eine Bere