Elektronische Zeiterfasung für Werkvertragler
Guten Abend, in 2015 hat unser AG die Reinigung outgesourct. Diese erfolgt jetzt durch eine Dienstleistungsgesellschaft (bundesweit tätig) im Rahmen eines Dienstleistungs- / Werkvertrags. Alle Betriebsmittel werden in unserem Betrieb gelagert, die benötigten Textilien in unserem Betrieb gewaschen und getrocknet. Die MitarbeiterInnen dieses Unternehmens haben in unserem Betrieb einen Pausen- und einen Umkleideraum. Die Führungskräfte haben in unserem Betrieb ein / zwei Büro/s. Deren BR hat ein Büro in unserem Betrieb und hält seine Sitzungen auch in unserem Betrieb ab. Jetzt ist in unserem Betrieb ein elektronisches Zeiterfassungssystem für diese Beschäftigten installiert worden und Mitglieder unseres BR sind der Auffassung, dass wir das nicht hinnehmen dürfen. Was sagt ihr dazu? Bitte keine Diskussion darüber, ob das wirklich ein "Werkvertrag" ist oder nicht. Mir geht es nur um das elektronische Zeiterfassungssystem.
Community-Antworten (6)
05.07.2017 um 01:22 Uhr
Die Installation eines Zeiterfassungssystems ist mitbestimmungsfrei.
Die Anweisung das Zeiterfassungssystem zu benutzen unterliegt der Mitbestimmung.
05.07.2017 um 08:19 Uhr
Warum habt ihr damit ein Problem? Das Mitbestimmungsrecht für die Nutzung des Systems dürfte nicht bei euch sondern beim BR des Dienstleisters liegen.
05.07.2017 um 09:45 Uhr
Sehe ich auch so. Aber vielleicht schaut ihr euch doch noch einmal näher den Vertrag zwischen den beiden Unternehmen an.
05.07.2017 um 12:57 Uhr
Was könnte man da hilfreiches im Vertrag finden? Wonach sollte man suchen?
06.07.2017 um 21:27 Uhr
Hallo, danke für die Antworten. Alles was geschrieben wurde, ist mir bekannt. Ich glaube, die benannten Mitglieder unseres BR haben ein Problem damit, dass in UNSEREM Betrieb ein Zeiterfassungssystem eingerichtet wird, für MA, die gar nicht zu uns gehören. Ist das in anderen Betrieben auch üblich?
06.07.2017 um 21:30 Uhr
Bei uns hängen die Uhren nebeneinander.
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