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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

7er Gremium im vereinfachten Wahlverfahren wählbar?

H
Hinrichs
Nov 2016 bearbeitet

Kann ein 7er BR-Gremium im vereinfachten Wahlverfahren (WV & AG haben sich geeinigt) bei 86 Personen auf der Wählerliste und 115 in der Regel beschäftigten gewählt werden? Diese Differenz von 29 Personen kommt zu Stande, da der WV feststellt dass dies alles eingegliederte Werkverträgler sind. Also aus Sicht des WV sogenannte "Scheinwerkverträge" sind. Alle erforderlichen Daten für die Wählerliste sind bekannt.

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Community-Antworten (3)

O
Oblatixx

18.03.2014 um 20:03 Uhr

Wenn die Beschäftigtenzahlen stimmen, könnt ihr kein vereinfachtes Wahlverfahren vereinbaren! Das geht nur unter 100 regelmäßig Beschäftigte. Und dann hättet ihr ein fünfer Gremium. Ihr müsst das normale Wahlverfahren durchziehen.

F
Farce

18.03.2014 um 20:18 Uhr

Es handelt sich hier um eine komplizierte Abgrenzungsfrage, deren unzutreffende Beantwortung leicht zu einer Anfechtbarkeit der Wahl führen kann.

Daher würde ich empfehlen, zusammen mithilfe des BR und ggf. einer Rechtsvertretung vom AG zu verlangen, Informationen und vor allem die Verträge mit allen im Betrieb im Rahmen eines Werkvertrags tätigen herauszugeben. Anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit der Kollegen sollte dann bewertet werden, ob diese in die Arbeitsorganisation des AG eingegliedert sind und ihre Weisungen auch von diesem erhalten. Ist dies der Fall, sind sie auf die Wählerliste zu setzen und sind dann natürlich auch bezüglich der BR-Größe heranzuziehen.

Die hier vorliegende Einigung mit dem AG könnt ihr aber gegebenenfalls vergessen. Diese ist ja letztlich abhängig von der dann vom WV getroffenen Entscheidung.

G
gironimo

19.03.2014 um 10:56 Uhr

Ich würde auch bei 99 AN kein "vereinfachtes" Wahlverfahren anstreben.

Es gibt keinen wirklichen Grund dafür.

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