Erstellt am 18.03.2014 um 19:03 Uhr von Oblatixx
Wenn die Beschäftigtenzahlen stimmen, könnt ihr kein vereinfachtes Wahlverfahren vereinbaren!
Das geht nur unter 100 regelmäßig Beschäftigte. Und dann hättet ihr ein fünfer Gremium.
Ihr müsst das normale Wahlverfahren durchziehen.
Erstellt am 18.03.2014 um 19:18 Uhr von Farce
Es handelt sich hier um eine komplizierte Abgrenzungsfrage, deren unzutreffende Beantwortung leicht zu einer Anfechtbarkeit der Wahl führen kann.
Daher würde ich empfehlen, zusammen mithilfe des BR und ggf. einer Rechtsvertretung vom AG zu verlangen, Informationen und vor allem die Verträge mit allen im Betrieb im Rahmen eines Werkvertrags tätigen herauszugeben.
Anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit der Kollegen sollte dann bewertet werden, ob diese in die Arbeitsorganisation des AG eingegliedert sind und ihre Weisungen auch von diesem erhalten. Ist dies der Fall, sind sie auf die Wählerliste zu setzen und sind dann natürlich auch bezüglich der BR-Größe heranzuziehen.
Die hier vorliegende Einigung mit dem AG könnt ihr aber gegebenenfalls vergessen. Diese ist ja letztlich abhängig von der dann vom WV getroffenen Entscheidung.
Erstellt am 19.03.2014 um 09:56 Uhr von gironimo
Ich würde auch bei 99 AN kein "vereinfachtes" Wahlverfahren anstreben.
Es gibt keinen wirklichen Grund dafür.