Elektronische Verteilung BR-Dokumente an BR-Mitglieder?
Hallo, wir haben bisher die Doku's für den BR elektronisch verwaltet. Es stellt sich doch heraus, das das vorhandene System nicht sicher ist. Wir haben daher wieder auf Einsicht der Doku's im BR- Büro umgestellt. Dies ist aber unbefriedigend für alle BR's, da ein Teil der BR nicht vor Ort sind. Ein alternativ-system für eine erneute elektronische Vertreilung ist vorhanden. Unser BR-Vorsitzender ist allerdings der Auufassung, das gemäß BetrVG eine Einsicht der Dokus nur in Papierform also im BR-Büro erfolgen kann und blockiert eine erneute elektronische Verteilung der Doku's. Meine Frage: Ist das Korrekt ? . Im BetrVG steht nur, den BR's sind die Dokus zur Verfügung stellen. Das Problem eskaliert zur Zeit, daher wäre ich für Vorschläge oder Links zur Lösungsfindung sehr dankbar.
Community-Antworten (4)
29.01.2009 um 11:37 Uhr
Hallo, euer Vorsitzender kann doch die Dokumente verschlüsseln. Das machen wir jedenfalls so. Dazu genügt es schon wenn Ihr MS-Word habt und die Dokumente mit RC4 und AES verschlüsselt. Wählt ein Passwort mit mind 8 Zeichen. Das ist schon sehr sicher.
Wenn er das auch nicht will, dann setzt diesen Punkt auf die nächste TO. Wenn die Mehrheit dafür ist, muss er das dann auch elektronisch versenden.
29.01.2009 um 12:05 Uhr
@TakurBLN Däubler/Kittner/Klebe (Hrsg.) § 34 BetrVG - IV. Einsichtsrecht der Betriebsratsmitglieder Rn 23 Das einzelne BR-Mitglied hat ein Einblicksrecht und keinen Anspruch_____ auf Überlassung oder Zurverfügungstellung der Unterlagen. ____Es kann sich jedoch aus den Unterlagen eigene Notizen machen bzw. Abschriften oder Kopien anfertigen (Richardi-Thüsing, Rn. 28; Fitting, Rn. 34; GL, Rn. 15; GK-Raab, Rn. 31; HaKo-BetrVG-Blanke, Rn. 3; Kühner, S. 76; unklar ErfK-Eisemann, Rn. 5; a. A. hinsichtlich der Ablichtungen BAG 27. 5. 82, AP Nr. 1 zu § 34 BetrVG 1972; DE, Rn. 9; HSWG, Rn. 28; SWS, Rn. 4).
29.01.2009 um 12:12 Uhr
Hier gibt es einen "BR-Datenschutz-Tresor" Zitat: Legen Sie alle Betriebsrats-Daten einfach und bequem im Datenschutz-Tresor ab. So schützen Sie Ihre Daten zu 100% vor unberechtigtem Zugriff (auch EDV-Experten z.B. in Ihrer EDV-Abteilung können die Betriebsratsdaten nicht mehr lesen).
29.01.2009 um 14:22 Uhr
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