Hallo Forum,

in unserem Betrieb (knapp 200 MA) arbeitet eine Fremdfirma in einem abgetrennten Bereich. Dort gibt es nur 2 Toiletten und keinen Pausenraum. Unsere GF möchte den Werklern jetzt ermöglichen, unsere Kantine und Toiletten mit zu benutzen. Wir verweigern das bislang unter Hinweis auf § 37 Arbeitsstättenverordnung ("Bei mehr als 5 Beschäftigten müssen Toilettenräume ausschließlich für die Betriebsangehörigen zu Verfügung stehen!"). Was tun, wenn die "Öffnung" jetzt gegen unseren Willen durchgesetzt wird?