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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sozialräume - Gemeinsame Nutzung Betriebsangehörige und Werkvertragler?

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zrx-kawa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

in unserem Betrieb (knapp 200 MA) arbeitet eine Fremdfirma in einem abgetrennten Bereich. Dort gibt es nur 2 Toiletten und keinen Pausenraum. Unsere GF möchte den Werklern jetzt ermöglichen, unsere Kantine und Toiletten mit zu benutzen. Wir verweigern das bislang unter Hinweis auf § 37 Arbeitsstättenverordnung ("Bei mehr als 5 Beschäftigten müssen Toilettenräume ausschließlich für die Betriebsangehörigen zu Verfügung stehen!"). Was tun, wenn die "Öffnung" jetzt gegen unseren Willen durchgesetzt wird?

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Community-Antworten (2)

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Mainpower

07.10.2008 um 17:28 Uhr

Hallo, findet Ihr das nicht etwas kleinlich? Das sind genauso Arbeitnehmer wie Ihr. Ich weiss nicht was das AGG dazu sagen würde.

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zrx-kawa

07.10.2008 um 17:37 Uhr

@mainpower hast einerseits sicherlich Recht. Aber: Kollegen wurden entlassen, um unter 200 MA zu kommen. Dafür wurde ein Bereich fremd vergeben. Wir wollen, dass der AG merkt, dass es nicht billiger für ihn ist. Soll er doch neue Sanitärräume bauen. Die Werkler gelten nun mal nicht als Betriebsangehörige, darauf pocht der AG ja auch immer. Aber da er meint hier sparen zu können (wieder auf unsere Kosten), meint er, wir als BR sollten hier mal fünfe gerade sein lassen. Sonst denkt er nicht so;-) Und ist es nicht Sache des AG der Werkler, sich um deren Belange zu kümmern? Und sicherlich wären diese Kollegen gut beraten, einen eigenen BR zu gründen.

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