Erstellt am 03.07.2017 um 17:32 Uhr von rsddbr
Warum solltet ihr gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz verstoßen? Wenn, dann verstößt euer AG dagegen.
Ihr könntet mit dem AN reden. Falls dieser nicht vor hat rechtliche Mittel einzulegen, dann stimmt ihr der Befristung zu und alles ist gut (zumindest für ein Jahr). Falls betroffener AN sich jedoch unbedingt aufgrund der Weiterbeschäftigung ohne Arbeitsvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis reinklagen möchte, dann weiss ich nicht, ob eure Entscheidung überhaupt eine Rolle spielt. Ablehnen könntet ihr sowieso nur aufgrund des §99 BetrVG. Den eigentlichen Fehler hat euer AG gemacht, indem er euch zu spät gefragt hat (wenn ich jetzt mal davon ausgehe, dass ihr die Frist nicht verstreichen lassen habt).
Erstellt am 03.07.2017 um 18:11 Uhr von van_diemen
Ich versuche mal, mein Anliegen etwas zu präzisieren:
Heute Antrag im BR-Postfach, für AN der zweiten zeitlichen Befristung ab 1.Juli zuzustimmen. Der 1. Juli ist jedoch schon vorbei und der AN hat heute schon gearbeitet. Damit würde sich aus meiner Sicht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ergeben. D.h., wir können nach §99 der zweiten Befristung(!) die Zustimmung verweigern, da diese gegen ein Gesetz verstößt (TzBfG). Nur, welche Auswirkungen hat das für den AN? Muss er die automatische Unbefristung einklagen? Oder ist er jetzt einfach "drin"? Was wir natürlich wollen.
Erstellt am 03.07.2017 um 18:27 Uhr von gironimo
Verweigern wäre unklug. Lieber kurz vor dem Ende des Vertrages darauf hinweisen, dass es die Lücke gab.
Hauptsache ist, dass der AN selbst nichts zu seinem Nachteil unterschreibt.
Ansonsten ist es in der Tat der AN, der klagen müsste.
Erstellt am 03.07.2017 um 18:27 Uhr von gironimo
Verweigern wäre unklug. Lieber kurz vor dem Ende des Vertrages darauf hinweisen, dass es die Lücke gab.
Hauptsache ist, dass der AN selbst nichts zu seinem Nachteil unterschreibt.
Ansonsten ist es in der Tat der AN, der klagen müsste.
Erstellt am 03.07.2017 um 18:44 Uhr von van_diemen
Danke für die bisherigen Antworten. Für mich ergeben sich mehrere Szenarien:
A) Offizielle Zustimmung oder Frist verstreichen lassen. Der AN könnte zum Ende odder Befristung oder schon vorher darauf hinweisen/klagen, dass er ja schon automatisch unbefristet ist. Oder er bekommt seinen unbefristeten Vertrag, dann löst sich alles in Wohlgefallen auf.
B) Zustimmungsverweigerung. Dann müsste der AN wahrscheinlich sofort klagen.
Tendiere zu A...
Nur irgendwas muss der AN ja unterschreiben. Er würde die zweite Befristung unterschreiben, wenn wir zustimmen. Verbaut er sich dann den Klageweg, weil er evtl. etwas zu seinem Nachteil unterschrieben hat? Verzwickte Sache.
Erstellt am 03.07.2017 um 20:31 Uhr von AlterMann
Es gibt noch eine Möglichkeit C): Dem AG mitteilen, dass der Kollege ja weiter arbeitet und sich damit das Zustimmungsersuchen für eine weitere befristete Beschäftigung erledigt hat. Er möge bitte nachträglich noch ein korrektes Zustimmungsersuchen einreichen...
Ob das bei Euch die richtige Variante wäre, müsst Ihr selbst einschätzen. Aber Vorsicht: Dass der Kollege seit dem 1. Juli gearbeitet hat, begründet alleine noch keine unbefristete Arbeitsstelle: Der AG muss die Arbeit auch angenommen haben oder von ihr wissen. Das Wissen eines einfachen Vorgesetzten reicht da nicht aus.
Ansonsten: Variante A und den Kollegen darauf hinweisen, bei seiner Unterschrift auf das Datum bei seiner Unterschrift zu achten.
Erstellt am 04.07.2017 um 08:15 Uhr von outofmemory
Und was ist, wenn der AN schon einen neuen Vertrag vor Ablauf der Frist unterschrieben hat?
Diese Möglichkeit hat noch keiner betrachtet. Oder?
Der AG könnte jetzt versuchen die fehlende Zustimmungen zu heilen. Hat jemand mit den AN gesprochen?
Erstellt am 04.07.2017 um 10:50 Uhr von bürgermeister
Fragt den AN ob er schon eine Vertrag unterzeichnet hat der eventuell befristet ist. Wenn nicht, erklärt im die Sachlage und schickt ihn zum Rechtsanwalt oder zur Gewerkschaft und er könne, sofern er bei euch weiterarbeiten möchte, auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses klagen auf Grund der Tatsche das der AG die Frist versäumt hat. Oder Ihr seit ganz dreist und fragt in der Personalverwaltung nach den unbefristete Vertrag für den Kollegen XY
Erstellt am 04.07.2017 um 14:57 Uhr von Pjöööng
Der Arbeitnehmer hat hier nicht "automatisch einen unbefristeten Vertrag". Möglicherweise ist die Befristungsabrede unwirksam, dies müsste aber erst ein Arbeitsgericht feststellen!
Wird über die Befristung hinaus mit Wissen des Arbeitgebers gearbeitet, so gilt es auf unbestimmte Zeit verlängert (§ 15.5 TzBfG). Eine später erfolgede Befristung ohne Sachgrund wäre unzulässig (§ 14.2 TzBfG). Eine spätere Befristung mit Sachgrund wäre hingegen zulässig! Für das "Wissen" des Arbeitgebers reicht es übrigens aus, dass der Vorgesetzte des Arbeitnehmers diesen beschäftigt hat.
Für die Frage der Wirksamkeit einer weiteren Befristung ohne Sachgrund wäre auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Befristungsabrede abzustellen. Sofern dieser noch vor der Weiterarbeit erfolgt ist (und es sich lediglich um eine Verlängerung des alten Vertrages gehandelt hat) wäre es unbedenklich.
Das Datum der BR-Anhörung ist hingegen irrelevant. Sollte der Arbeitgeber also die Vereinbarung der Vertragsverlängerung noch rechtzeitig abgeschlossen haben, aber die Zustimmung des BR zu spät eingeholt haben, so hat dies auf den Arbeitsvertrag keine Auswirkung. Der BR könnte aber verlangen dass der Arbeitnehmer des Betriebes verwiesen wird. Der Arbeitgeber befände sich damit im Annahmeverzug.
Insofern sollte der BR hier entweder zustimmen, oder mit dem Arbeitgeber darüber reden, ob der AN nicht vielleicht schon einen rechtlichen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag hat.
Den AN könnte man fragen, ob er bereits eine Verlängerung unterschrieben hat und falls nicht, ihn darauf hinweisen dass er diese nur mit dem richtigen Datum unterschreiben solle. Dazu muss er auch kein großes Fass beim Arbeitgeber aufmachen, er setzt einfach vor seine Unterschrift das korrekte Datum.
Den Arbeitnehmer jetzt schon zum Anwalt zu schicken ist reine Geldvernichtung. Die hat noch Zeit bis der jetzige Vertrag nicht mehr verlängert wird (§ 17 TzBfG). Diese Information gibt es von mir kostenlos, vom Anwalt u.U. für 226,10 €.
Im Moment wäre es besser wenn der ANfriedlich weiterarbeitet.
Erstellt am 04.07.2017 um 15:26 Uhr von van_diemen
Neue Info: Der AN hat seine zweite Befristung bereits vor 14 Tagen unterschrieben. Der BR wurde nicht informiert.