W.A.F. LogoSeminare

Dringende Frage wegen Urlaunsanspruch

H
Hansen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin gerade in einer Filiale und kann gerade eine Frage nicht beantworten: Eine Dame ist hier seit Dezember 2016 krank geschrieben und wird voraussichtlich ab 01.08.17 ein Hamburger Modell machen.

Hier ist nun die Frage der Filialleiterin: Wie viel Urlaubsanspruch hat Sie noch?

Laut Betriebsvereinbarung hat die Mitarbeiterin 35 Tage, hier wurden Ihr aber schon 5 abgezogen. Gesetzlich hat Sie doch 24 Tage Anspruch, oder? Auch wenn Sie das ganze Jahr krankgeschrieben wäre?

Bitte um Hilfe!

Danke.

Es eilt, da ich ein Gespräch um 13 Uhr habe.

Vielen Dank.

Gruss Hansen

36002

Community-Antworten (2)

G
gironimo

03.07.2017 um 15:07 Uhr

Die Frage ist, ob in der BV (die aus meiner Sicht wegen § 77.3 BetrVG zweifelhaft ist, definiert ist, dass der Anspruch bei Krankheit entfallen soll.

Außerdem ist die Kollegin doch auch über den 1.8. Krank.

R
rsddbr

03.07.2017 um 19:43 Uhr

Na die Vorbereitungszeit für das Gespräch war aber recht kurz gewählt, wenn du so unsicher bist.

Frage 1 Wieviel Resturlaub aus 2016 ist noch vorhanden?

Frage 2 Was sagt die BV über den Urlaubsanspruch? Ist dieser nicht vielleicht im Arbeitsvertrag geregelt? Und welche Regelungen gibt es bei euch? Wird zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und dem zusätzlich gewährten Urlaub unterschieden? (Dann kann für den über den Mindesturlaub hinausgehenden Urlaubsanspruch tatsächlich ein Verfall möglich sein.) Gibt es einen anzuwendenden Tarifvertrag?

Frage 3 Wieviele Tage pro Woche arbeitet ihr? Bei 6 Tagen wäre der gesetzliche Mindesturlaub 24 Tage. Bei einer 5-Tage-Woche wäre der gesetzliche Mindesturlaub entsprechend nur 20 Tage.

Wieviel Urlaubsanspruch tatsächlich besteht, kann aus deiner Fragestellung nicht eindeutig beantwortet werden.

Ihre Antwort