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Lohnzahlung

G
Gerti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen ! Folgender Sachverhalt : Kollegen werden mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Std. eingestellt. (lt. Arbeitsvertrag ). In der Regel wird aber länger gearbeitet Ca. 38 Stunden. Welche Stunden werden In der Urlaubszeit zu Grunde gelegt, die 32 oder muss hier ein Durchschnitt genommen werden ? VG Gerti

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Community-Antworten (3)

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rsddbr

30.06.2017 um 12:56 Uhr

Wenn eine MA im Urlaub ist, können keine Überstunden anfallen. Daher ist die Formulierung der Frage nicht ganz nachvollziehbar. Es werden die im Arbeitsvertrag vereinbarten Stunden zugrunde gelegt. D.h. wenn eine MA eine Woche im Urlaub ist, bekommt diese*r MA dafür 32 Stunden vergütet.

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Pjöööng

30.06.2017 um 13:07 Uhr

Anderer Auffassung: Bundesurlaubsgesetz § 11

Ist zugegebenermaßen kein Konsalik, daher sollte man sich Erläuterungen zu Zeit- und Geldfaktor näher anschauen. Z.B. hier: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/arnoldtillmanns-burlg-11-urlaubsentgelt-436-mehrarbeitsverguetung_idesk_PI10413_HI6328216.html Rechenbeispiel in der Rz 49.

G
Gerti

30.06.2017 um 16:25 Uhr

Danke, Pjöööng für den Hinweis. Es gibt auch einen Kommentar dazu, welcher haargenau mit unserem Fall vergleichbar ist ! VG Gerti

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