Kann AG vorgeben, wieviel BR-Mitglieder eine Schulung besuchen?
Hallo liebe Community,
mal kurz eine Frage zum Thema Schulung. Wir planen einen unserer Ausschüsse mit 5 Mitglieder (BR = 9er Gremium) zu einem Sachthema schulen zu lassen für die bis dato noch keine Schulung durchgeführt wurde. Nun möchte der AG, das wir aus dem entsprechenden Ausschuss nur 2 Mitglieder schulen lassen.
Nach unserer Recherche haben wir leider nichts gefunden wonach wir einen Ausschuss komplett schulen lassen können. Habt Ihr hier einen Hinweis für uns ?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Community-Antworten (6)
29.06.2017 um 15:59 Uhr
handelt es sich um eine Grundlagenschulung (dann unstreitig Anspruch für alle BRM oder eine Spezialschulung. Bei einer Spezialschulung könnte der Kostenübernahmeanspruch begrenzt sein
29.06.2017 um 16:38 Uhr
@ganther
Es ist eine Schulung zum Thema Arbeitszeit/Flexible Arbeitszeitgestaltung, für die Mitglieder aus dem entsprechenden Ausschuss also eher eine Grundlagenschulung.
29.06.2017 um 16:56 Uhr
"für die Mitglieder aus dem entsprechenden Ausschuss also eher eine Grundlagenschulung."
mit Grundlagen ist Grundlagen für BRM gemeint. Also Arbeitsrecht 1-3 und Betriebsverfassung 1-3 ... Euer Thema ist schon ein Spezialseminar und da dürfte es schwer sein, alle 5 durchzusetzen.
29.06.2017 um 19:56 Uhr
Sehe ich ähnlich wie celestro. Normalerweise sollte es auch ausreichen, wenn zwei Ausschussmitglieder das Spezialseminar besuchen. Anders wäre es z.B., wenn Ihr demnächst eine BV zum Thema Arbeitszeit verhandeln wollt. Aber auch dann wäre es evtl. von Vorteil, wenn zu dem Thema verschiedene Seminare besucht werden. (Schichtplangestaltung, Home Office, psychische Belastung bei ungünstigen Arbeitszeiten, altersgemäße Arbeitsorganisation, Langarbeitszeitkonten ...)
29.06.2017 um 21:25 Uhr
Ist doch auch eine Frage der Größe des BR. Der AG kann es jedenfalls nicht entscheiden. Der BR beschließt nach "pflichtgemäßen Ermessen". Wenn der AG nicht zahlen will, könnte man ein Arbeitsgericht zur Klärung anrufen.
Ich würde vielleicht erst einmal den Seminaranbieter fragen, welche Erfahrungen er so hat; oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
29.06.2017 um 23:38 Uhr
Ich kenne reichlich Arbeitsgerichte die nicht mehr vor einem Seminar über die Kosten entscheiden....
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