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Kann AG vorgeben, wieviel BR-Mitglieder eine Schulung besuchen?

M
Mercyful
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Community,

mal kurz eine Frage zum Thema Schulung. Wir planen einen unserer Ausschüsse mit 5 Mitglieder (BR = 9er Gremium) zu einem Sachthema schulen zu lassen für die bis dato noch keine Schulung durchgeführt wurde. Nun möchte der AG, das wir aus dem entsprechenden Ausschuss nur 2 Mitglieder schulen lassen.

Nach unserer Recherche haben wir leider nichts gefunden wonach wir einen Ausschuss komplett schulen lassen können. Habt Ihr hier einen Hinweis für uns ?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (6)

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ganther

29.06.2017 um 15:59 Uhr

handelt es sich um eine Grundlagenschulung (dann unstreitig Anspruch für alle BRM oder eine Spezialschulung. Bei einer Spezialschulung könnte der Kostenübernahmeanspruch begrenzt sein

M
Mercyful

29.06.2017 um 16:38 Uhr

@ganther

Es ist eine Schulung zum Thema Arbeitszeit/Flexible Arbeitszeitgestaltung, für die Mitglieder aus dem entsprechenden Ausschuss also eher eine Grundlagenschulung.

C
celestro

29.06.2017 um 16:56 Uhr

"für die Mitglieder aus dem entsprechenden Ausschuss also eher eine Grundlagenschulung."

mit Grundlagen ist Grundlagen für BRM gemeint. Also Arbeitsrecht 1-3 und Betriebsverfassung 1-3 ... Euer Thema ist schon ein Spezialseminar und da dürfte es schwer sein, alle 5 durchzusetzen.

A
AlterMann

29.06.2017 um 19:56 Uhr

Sehe ich ähnlich wie celestro. Normalerweise sollte es auch ausreichen, wenn zwei Ausschussmitglieder das Spezialseminar besuchen. Anders wäre es z.B., wenn Ihr demnächst eine BV zum Thema Arbeitszeit verhandeln wollt. Aber auch dann wäre es evtl. von Vorteil, wenn zu dem Thema verschiedene Seminare besucht werden. (Schichtplangestaltung, Home Office, psychische Belastung bei ungünstigen Arbeitszeiten, altersgemäße Arbeitsorganisation, Langarbeitszeitkonten ...)

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gironimo

29.06.2017 um 21:25 Uhr

Ist doch auch eine Frage der Größe des BR. Der AG kann es jedenfalls nicht entscheiden. Der BR beschließt nach "pflichtgemäßen Ermessen". Wenn der AG nicht zahlen will, könnte man ein Arbeitsgericht zur Klärung anrufen.

Ich würde vielleicht erst einmal den Seminaranbieter fragen, welche Erfahrungen er so hat; oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

G
ganther

29.06.2017 um 23:38 Uhr

Ich kenne reichlich Arbeitsgerichte die nicht mehr vor einem Seminar über die Kosten entscheiden....

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