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Beschluss zur Schulungsteilnahme

HR
Herr Rimme
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Frage zur Schulungsteilnahme, folgender Sachverhalt: Ich bin neu im Betriebsrat und muss daher die Grundschulung besuchen. Der Betriebsrat hat vorab schon Schlungen heausgesucht, nur sind diese weitab von meinem Heimatort und nur mit längerer Fahrt- und Reisezeit sowie Übernachtung verbunden. Das möchte ich mir in Hinblick auf die sowieso schon knapp bemessene Freizeit und auch aus ökologischen Gesichtspunkten sparen und habe mir daher eine Schulung in meiner Nähe herausgesucht.

Meine Schulungsteilnahme war auch auf der Tageordnung, nur hat der Betriebsrat nun, aus mir nicht ersichtlichen Gründen beschlossen, das ich nicht zu der von mir rausgesuchten Schulung gehen kann, sondern ich die andere Schulung besuchen muss. Ich habe im § 37 BetrVG nichts gefunden, das darauf schließen lässt, dass ich eine bestimmte Schulung besuchen muss.

meine Frage: Muss ich mich hier der Entscheidung des Gremiums beugen? Kann ich als Einzelperson da überhaupt etwas machen wenn das Gremium (wir sind 9 Mitglieder) gegen mich entscheidet?

Danke vorab :)

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Community-Antworten (27)

S
samira

21.06.2018 um 14:53 Uhr

War denn Deine Schulung beim gleichen Anbieter? Der BR kann schon Erfahrungen mit anderen Anbietern gemacht haben. Es gibt große Qualitätsunterschiede.

Bitte bedenke, dass auch der Meinungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern, der in der Regel nach dem Seminar stattfindet, wichtig ist. Wäre schade, wenn Du da schon nach Hause gefahren bist.

HR
Herr Rimme

21.06.2018 um 15:25 Uhr

nein, meine Schlung ist bei einem anderen Anbieter. Grundsätzlich spielt der Anbieter auch für mich keine Rolle, mir geht es ja eher um den Reise-und Übernachtungsaufwand.

und nein, der Betriebsrat hat noch keine Erfahrungen mit anderen Anbietern gemacht. Die Schulungen sind speziell auf unser Unternehmen zugeschnitten und es sind dort auch nur Betribsräte aus anderen Unternehmensteilen anwesend. Das wird sicher Vorteile haben, ich finde es jedoch auch interessant die Arbeit/Probleme von Betriebsräten aus anderen Unternehmen zu hören.

P
Pjöööng

21.06.2018 um 15:40 Uhr

Schon merkwürdig was in manchen BR-Gremien abläuft.

Hier wird ja nicht nur darüber entschieden, wann, wo und bei welchem Schulungsanbieter Deien Schulung stattfindet, sondern damit auch über Einschränkungen in Deiner persönlichen Lebensführung.

Der BR hat hier jja im Grunde genommen zwei Beschlüsse zu fassen gehabt: Du hast die Teilnahme an der von Dir gewünschten Schulung beantragt. Da es sich um eine Grundlagenschulung handelt, hast Du einen individualrechtlichen Anspruch auf diese Art der Schulung. Wenn der BR diesen Antrag ablehnt, sollte er dies zumindest nachvollziehbar begründen können. Zudem hat der BR beschlossen, Dich auf eine von Dir nicht beantragte/gewünschte Schulung zu schicken. Dazu hat er meines Erachtens kein Recht!

M
Moreno

21.06.2018 um 16:09 Uhr

,,Dazu hat er meines Erachtens kein Recht! " Meiner Ansicht nach schon wenn der Betriebsrat einen bestimmten Anbieter für die Seminare auswählt, von dessen Qualität er überzeugt ist.

T
titapropper

21.06.2018 um 16:18 Uhr

Das kann schon sein, aber in meine höchstpersönliche Freiheit, in diesem falle die Freizeitgestaltung, haben auch die besten Betriebsratskollegen nicht einzugreifen.

M
Moreno

21.06.2018 um 16:31 Uhr

Aber die Freiheit den Anbieter auszusuchen hast Du nicht bei Seminare nach 37.6. Wenn der BR nur Seminare bei WAF beschließt, bekomm ich meinen Heimatanbieter halt nicht. Und wenn ich sehe was ich hier täglich für Anbieter von Seminaren bekomm kann ich vielleicht auch den BR verstehen.

HR
Herr Rimme

21.06.2018 um 16:45 Uhr

An den Anbietern liegt es ja nicht, es sind beides sehr gute Schulungen (waf und vbb).

Erstellt am 21.06.2018 um 14:31 Uhr von moreno Aber die Freiheit den Anbieter auszusuchen hast Du nicht bei Seminare nach 37.6. Wenn der BR nur Seminare bei WAF beschließt, bekomm ich meinen Heimatanbieter halt nicht. Und wenn ich sehe was ich hier täglich für Anbieter von Seminaren bekomm kann ich vielleicht auch den BR verstehen.

wo finde ich das denn?

M
Moreno

21.06.2018 um 16:52 Uhr

VBB? Verband der Beamten? Schulungen nach 37.6 dienen dem Bedürfnis des Betriebsrates und der kann Spielregeln fest legen. Bei der Rechtsprechung kannst Du auch immer lesen...der Betriebsrat ist frei bei der Auswahl des Anbieters niemals das Betriebsratsmitglied ist frei bei der Auswahl des Anbieters.

P
Pjöööng

21.06.2018 um 17:09 Uhr

Zitate (moreno): "Meiner Ansicht nach schon wenn der Betriebsrat einen bestimmten Anbieter für die Seminare auswählt, von dessen Qualität er überzeugt ist. " "Wenn der BR nur Seminare bei WAF beschließt, bekomm ich meinen Heimatanbieter halt nicht." "Schulungen nach 37.6 dienen dem Bedürfnis des Betriebsrates und der kann Spielregeln fest legen. Bei der Rechtsprechung kannst Du auch immer lesen...der Betriebsrat ist frei bei der Auswahl des Anbieters niemals das Betriebsratsmitglied ist frei bei der Auswahl des Anbieters."

Anderer Auffassung:

Zitat (Fitting): "Stehen allerdings mehrere gleichartige und gleichwertige Schulungsveranstaltungen zur Auswahl, hat das BRMitgl. ein vom BR zu beachtendes Auswahlrecht."

M
Moreno

21.06.2018 um 17:26 Uhr

Eben Gleichwertig und wenn der BR der Meinung ist, dass Waf der hochwertigere Anbieter ist, nützt Herrn Rimme nichts was im Fitting steht. Hätte übrigens noch gern die Antwort ob es sich beim VBB um den Verband der Beamten handelt dann hat sich das Thema sowieso erledigt da es sich hier um Beamtenrecht handelt :-)

C
celestro

21.06.2018 um 17:38 Uhr

"Eben Gleichwertig und wenn der BR der Meinung ist, dass Waf der hochwertigere Anbieter ist,"

Ich habe große Schwierigkeiten mir vorzustellen, daß das Zitat aus dem Fitting dazu benutzt werden kann, dem BR ein völlig subjektives Ansichtsrecht einzuräumen.

P
Pjöööng

21.06.2018 um 17:40 Uhr

Zitat (moreno): "Gleichwertig und wenn der BR der Meinung ist, dass Waf der hochwertigere Anbieter ist, nützt Herrn Rimme nichts was im Fitting steht."

Du hast offensichtlich das Zitat aus dem Fitting nicht verstanden! Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf die Schulungsveranstaltung und nicht auf den Anbieter! Und es reicht natürlich nicht die "Meinung" des Gremiums, sondern das muss schon begründet sein.

VBB ist vermutlich ver.di bub

M
Moreno

21.06.2018 um 17:52 Uhr

Na Du verstehst wohl nicht, dass Herr Rimme keinen Beschluss für sein Seminar bekommt wenn der BR nicht will! Da kannst Du noch so viele Bretter bohren mit Deinem Fitting Kommentar! Dieses ,,gleichwertig" legt die Mehrheit im Gremium so fest wie sie wollen!

P
Pjöööng

21.06.2018 um 17:56 Uhr

Du bist also der Meinung dass BRM der Willkür des Gremiums ausgesetzt sind?

M
Moreno

21.06.2018 um 18:00 Uhr

In dem Fall ja. Aber vielleicht kann Herr Rimme ja sein Seminar vor Gericht einklagen. Wäre schon interessant!

HR
Herr Rimme

21.06.2018 um 18:05 Uhr

Vbb ist die Verdi b+b nur kurz :)

Na und einklagen möchte ich erstmal nichts, wir hatten ja gerade mal 2 Sitzungen...

P
Pjöööng

21.06.2018 um 19:02 Uhr

In der Tat wäre hier wohl ein Beschlussverfahren durchaus möglich und das mit guten Erfolgsaussichten. Der Arbeitgeber freut sich dann, dass er auch noch die Rechtsverfolgungskosten beider Seiten tragen darf.

Aber grundsätzlich gibt es ja, sobald man sich über die Rechtslage kundig gemacht hat, durchaus noch eine andere Option: Man kann die Gegenseite mit der Rechtslage konfrontieren, damit diese Gelegenheit hat, sich über den eigenen Rechtsstandpunkt nochmals Gedanken zu machen. Das ist doch der normale Vorgang bei Meinungsverschiedenheiten.

Die Mitglieder dieses BR sollten sich jedenfalls schämen!

M
Moreno

21.06.2018 um 19:51 Uhr

Deine Rechtslage ist die Meinung von Fitting und Co oder hast Du auch ein Gerichtsurteil? Aber, dass sich hier der Betriebsrat schämen sollte da gebe ich Dir Recht!

D
DummerHund

21.06.2018 um 21:15 Uhr

Muss sich deshalb ein Betriebsrat schämen, oder aber ist im Vorfeld einem BRM Bewerber nicht bewusst gewesen auf was er sich einlässt wenn er zu diesem Ehrenamt gewählt wurde? Ich möchte das nicht so einfach bewerten und dies mal so stehen lassen. Bevor aber irgendjemand Justizia damit bemühen sollte wäre zu bedenken. Den Schulungsanspruch hat jedes BRM zu Schulungen. Fakt ist aber auch, Das Gremium beschließt und entsendet. Und dies alleine ist entscheidend.....das entsenden(man ergoogle sich den Begriff). Kurzform Ich BR schicke...….. Was der Verlust der Freizeit betrifft. Verlust an Freizeit würde wohl eher entstehen wenn man täglich eine Woche lang noch hin und her fahren müsste. Der Fragesteller ist wohl hier eher drauf aus was ihn verlustigt geht wie er seine Freizeit sonst ausfüllt.

Genannt werden auch noch ökologische Gründe(hier nicht näher definiert). Ist es ökologischer hin und her zu fahren oder Montags zum Schulungsort hin und Freitags wieder zurück. Wenn man hier anführen will Die BR Schulung wäre ja 300 km weiter. Sollte rechnen ob es günstiger ist einen zu der Schulung zu schicken und den Rest zu der Anderen, oder aber alle zu der Weitern. Zu guter Schluss, ich stimme Moreno voll zu.

HR
Herr Rimme

21.06.2018 um 22:52 Uhr

Danke für eure Ausführungen. Ein Beschlussverfahren möchte ich wie gesagt nicht anstreben, vielleicht hab ich noch Chancen über Bildungsurlaub und Einigung mit dem Arbeitgeber. Letzten Endes muss dieser ja "nur" die Kosten übernehmen.

Zum ökologischen Aspekt: ich bin passionierter Radler, die Fahrtkosten in meinem Heimatort belaufen sich daher auf ein paar Bananen und Flaschen Wasser, die ich auch gern selbst trage ;)

P
Pjöööng

22.06.2018 um 00:16 Uhr

Zitat (Moreno): "Deine Rechtslage ist die Meinung von Fitting und Co "

Die werden in Urteilen und Beschlüssen jedenfalls häufiger zitiert als "Moreno".

M
Moreno

22.06.2018 um 00:57 Uhr

Wenn nicht geklagt wird gibt es auch kein Urteil und keinen Beschluss! Und ob die Richter dem Fitting in diesem Fall folgen würden steht völlig in den Sternen! Aber vielleicht wird ja Mal ein Pjöööng zitiert.....

P
Pjöööng

22.06.2018 um 12:05 Uhr

Zitat (Moreno): "Und ob die Richter dem Fitting in diesem Fall folgen würden steht völlig in den Sternen!"

Sehe ich nicht so. Auch Arbeitsrichter nehmen gerne einen nachvollziehbaren Rechtsstandpunkt ein. Der von Fitting ist nachvollziehbar, Deiner nicht.

M
Moreno

23.06.2018 um 01:27 Uhr

Ja Herr Allwissend! Du weißt wie jede Entscheidung des Arbeitsgerichtes lauten würde! Hast irgendwo einen Satz gelesen und meinst jetzt das ist die geltende Rechtssprechung....

P
Pjöööng

23.06.2018 um 01:55 Uhr

Wenn Du meinst.

M
michalski0709

24.06.2018 um 21:33 Uhr

Boa is hier was los. Sag mal nimmt denn euer Gremium geschlossen an einer Schulung teil , was das Gremium mit den Kosten begründen könnte oder fahren alle einzeln zur einer Grundschulung??

HR
Herr Rimme

27.06.2018 um 11:17 Uhr

nein, die Schlung ist nicht geschlossen für das gesamte Gremium, es sind zwei Gruppen zu unterschiedlichen Terminen. Der Beschluss, dass ich nicht teilnehmen darf, wurde im Protokoll nicht begründet.

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