Vereinbarung mit Mitarbeitern hinter Rücken vom BR getroffen
Hallo Zusammen,
so wie es aussieht hat ein Prokurist und Mitglied der Geschäftsleitung hinter unserem Rücken mit 2 Mitarbeiterinnen eine Vereinbarung zum Thema Überstunden getroffen. Sie sollen nach Feierabend und am Wochenende von daheim per Home Office arbeiten. Herausfinden ob es stimmt und Ihn zu Rede stellen ist klar. Wie geht man aber weiter vor?
Community-Antworten (4)
29.06.2017 um 13:22 Uhr
Eigentlich sollte doch ein Telefonat reichen oder nicht?
29.06.2017 um 13:56 Uhr
Wenn es stimmt, fordert alle Beteiligten auf, es zu unterlassen, derartige Vereinbarungen zu treffen. Notfalls müsst ihr euch mit dem Arbeitsgericht Respekt verschaffen
29.06.2017 um 15:18 Uhr
Zitat ernestoguevara so wie es aussieht hat ein Prokurist und Mitglied der Geschäftsleitung hinter unserem Rücken mit 2 Mitarbeiterinnen eine Vereinbarung zum Thema Überstunden getroffen. Sie sollen nach Feierabend und am Wochenende von daheim per Home Office arbeiten.
Euer Prokurist kann bezüglich Überstunden mit den Arbeitnehmern vereinbaren was er will. Damit kann er die erzwingbaren Mitbestimmungsrechte des BR nach §87 Abs.1 Nr.2 und/oder 3 BetrVG nicht verdrängen, d.h. dass Überstunden nicht ohne die Zustimmung des BR vom AG angeordnet, geduldet, oder entgegengenommen werden dürfen. Selbst dann nicht, wenn sie von den MA freiwillig geleistet werden.
29.06.2017 um 20:09 Uhr
Ernestoguevara, "zur Rede stellen" klingt nicht gerade diplomatisch. In den meisten Fällen sind solche einseitigen, rückwärtsgerichteten Konfrontationen nicht sinnvoll. Mindestens bringt man damit die betreffenden Kollegen schnell in eine ungünstige Lage. Ich würde dem AG schreiben, dass der Prokurist solche Absprachen natürlich treffen kann, dass aber vor der ersten tatsächlich zu leistenden Überstunde natürlich die Mitbestimmung des BR zu beachten sei. Möglicherweise würde ich dem AG sogar vorschlagen, dass man gemeinsam sammelt, wo im Betrieb solche Überstunden anfallen (könnten) und ein Verfahren überlegt, wie solche Stunden verwaltungstechnisch mit wenig Aufwand beantragt und genehmigt werden können. Im Grunde gehört so etwas in eine BV Arbeitszeit.
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