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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Arbeitszeitkonten im Garten und Landschaftsbau - Wer hat schon diese Vereinbarung getroffen?

J
Juppi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

es wurde ein neuer Tarifvertrag (zum Saisonkurzarbeitergeld) im Galabau abgeschlossen, nach dem jetzt zwischen AG + AN eine Vereinbarung abgeschlossen werden kann in der Arbeitszeit und Arbeitsteitkonten usw. geregelt wird. Wie schon gesagt "kann" muß man aber nicht. Wer hat schon diese Vereinbarung getroffen, oder abgelehnt? Juppi

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Community-Antworten (2)

S
Spartacus

11.05.2007 um 13:23 Uhr

Moin Juppi,

Regelungen zur Arbeitszeit gehören eigentlich in jeden Arbeitsvertrag. Wie ist es den zur zeit bei euch geregelt-mündlich?

W
Wusel

11.05.2007 um 19:21 Uhr

Moin! Also wir haben Gleitzeit und auch Arbeitszeitkonten für jeden AN. Die Konten werden gern angenommen, füllen sich auch und somit die Sorge was ist wenn die Firma den Bach herunter geht. Unsere Überlegung, das Arbeitszeitkonto zu deckeln und jede weitere Stunde auf ein Langzeitkonto was geschützt ist. Der AN kann es dann evt. nutzen wie Altersteilzeit. Der AG möchte uns eh nicht bis 67 Jahre. :) Allerdings gibt es einen Nachteil bei den Arbeitszeitkonten wenn Kurzarbeit angemeldet werden muss, dann muss das Arbeitszeitkonto auf 0 zurückgefahren werden.

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