Kündigung/Spiel auf Zeit
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der AN wurde im Februar mündlich gekündigt und bis zur Umsetzung unwiderruflich bezahlt freigestellt
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wir haben jetzt Juli, der AN würde so langsam gerne wieder was machen, allerdings beim noch aktuellen AG bleiben
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der AG möchte diesen aber nicht beschäftigen und die Kündigung kommt einfach nicht
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den Aufhebungsvertrag der dem AN zuletzt angeboten wurde (im März) hat der AN nicht angenommen, möchte lieber vor Gericht da keine Kündigungsgrunde vorliegen
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der psychische Druck ist enorm hoch, der AN ist aber entschlossen zu bleiben, oder eben wenn’s irgendwann zur Kündigung kommt, zu klagen.
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kann man das ganze irgendwie beschleunigen?
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außer das sich der AN einen Anwalt geholt hat, können wir als BR doch nichts unternehmen oder?
Community-Antworten (10)
04.07.2024 um 22:41 Uhr
Der BR hat hier keinerlei Grundlage in irgend einer Form tätig zu werden.
05.07.2024 um 09:19 Uhr
Es gibt keine mündliche Kündigung.
05.07.2024 um 09:36 Uhr
Wie Kehler schon sagte ist die Kündigung nicht wirksam da mündlich erfolgt. Die privatrechtliche Beschäftigungspflicht des Arbeitsgebers ist eine besondere Nebenpflicht, die sich aus dem wirksamen Arbeitsvertrag ergibt. Der daraus resultierende Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis findet seine Anspruchsgrundlage in §§ 611a, 613 i.V.m. § 242 BGB, wobei diese Generalklausel durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG ausgefüllt wird.Hiervon zu unterscheiden ist die sog. Weiterbeschäftigungspflicht. Diese kommt immer dann zum Tragen, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigt, dieser aber rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage erhoben hat. Insoweit steht dem Arbeitnehmer ein Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtkräftigen Abschluss des Verfahrens über die wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu.
Bedeutet dass der AG den MA beschäftigen muss!
05.07.2024 um 09:44 Uhr
Oder er schickt in in eine bezahlte Freistellung.
05.07.2024 um 10:30 Uhr
Macht er doch bereits, bitte richtig lesen!
Der AG wird den AN nicht loswerden wollen, weil dieser so gut gearbeitet hat.
05.07.2024 um 10:34 Uhr
Kann auch Taktik vom AG sein, er wartet ab bis der MA selbst kündigt um keine Abfindung zahlen zu müssen...
05.07.2024 um 16:53 Uhr
Ich würde dem AG einfach empfehlen anderweitig zu Bewerben zumindest aktuell hat er ja alle Zeit der Welt. Solange der AG nicht kündigt muss der AG weiterzahlen. Er muss nur nachweisen das sein AG ihn Freigestellt hat.
Edith sagt: Ups das sollte natürlich der AN sein und nicht der AG. Ich hatte es wohl sehr eilig als ich das geschrieben hatte
05.07.2024 um 16:57 Uhr
Beitrag, Erstellt am 05.07.2024 um 07:36 Uhr von jutti1965
Hallo jutti1965 : VOLLTREFFER
05.07.2024 um 17:50 Uhr
Danke Jutti! Das hilft! Sehr!
08.07.2024 um 10:23 Uhr
Hat der BR das denn mal im Monatsgespräch nachgefragt? Wenn der Kollege seit Monaten fehlt dann müssen die anderen seine Arbeit ja zusätzlich erledigen, das kann zu einer Überlastung führen.
Ansonsten würde ich dem Beitrag von @Meph1977 folgen und mich anderweitig bewerben.
Ich hoffe nur, dass er nicht alles nur mündlich hat bzgl. der unwiderruflichen Freistellung.
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