Erstellt am 20.05.2009 um 09:45 Uhr von Immie
Sorry, aber das hört sich nicht so an, als ob ihr über den Ablauf einer BR Wahl ausreichend informiert seid.
Vielleicht solltet ihr euch kompetente Hilfe holen.
Wie lange zieht sich das Ganze denn schon?
Erstellt am 20.05.2009 um 13:17 Uhr von Pfälzer
manomann
Rechtsanwalt einschalten wg. Behinderung der BR Wahl; oft reicht schon der erste Schriftverkehr vom RA an den GF
Erstellt am 20.05.2009 um 15:05 Uhr von DonJohnson
@Pfälzer
Nun, da unten heißt es ja eigentlich Pälzer - aber egal...
Dein Rat in allen Ehren, aber denkst du, dass ein ncihtgeschulter WV den 119er bringen kann? Klar könnte man den Tatbestand der Behinderung einer BR Wahl hier erkennen, aber den 119er durchsetzen... Na ich weiß nicht...
Ich finde diese Rat für sehr gewagt - und einfach nur drohen ist schlecht, mit dem 119er droht man nciht, sondern man wendet ihn an. Dazu muß man echt bereit sein. Im anbetracht der Tatsache, dass sich der WV hier wirklich auf der Nase rumtanzen läßt, wage ich es zu bezweifeln, dass dieser den 119er mit Erfolg anwendet...
Immies Rat war sehr gut - ich wurde als kompetente Hilfe die GEW wählen...
Erstellt am 20.05.2009 um 16:45 Uhr von Pfälzer
DJ
deine Kommentare ...wo bekommt ein WV kompetente Hilfe her - außer von der GEW?
ich bin auch nicht aus der Pfalz;
Erstellt am 20.05.2009 um 23:53 Uhr von DerAlteHeini
manomann
Der Wahlvorstand erstellt die Wählerliste.
Der Wahlvorstand diskutiert nicht mit dem AG welche Angaben nötig oder unnötig sind.
Der Wahlvorstand rechtfertigt seine Entscheidungen nicht vor dem AG um notwendige Angaben zu erhalten.
Der Wahlvorstand beschließt und fordert notwendige Angaben mit Fristsetzung an.
Erhält der Wahlvorstand nicht innerhalb der Frist die notwendigen Unterlagen, so sind diese im Wege einer einstweiligen Verfügung übers Arbeitsgericht einzufordern. Solch ein konsequentes Vorgehen ist nötig, damit die vorgegebenen Fristen im Wahlablauf eingehalten werden können.
Macht der AG Probleme und ist der Wahlvorstand noch unerfahren, sollte ein Fachanwalt, zumindest bei Problemen mit herangezogen werden. Die Kosten muss der AG zahlen.
Erstellt am 21.05.2009 um 08:59 Uhr von DonJohnson
@Pfälzer
Nun, dass du nciht aus der Pfalz kommst, konnte ich ja schlecht wissen bei dem Nick ;-)))
Was du von meinen Kommentaren hälst ist mir eigentlich relativ egal... Und nun zitiere ich dich mal:
*Rechtsanwalt einschalten wg. Behinderung der BR Wahl; oft reicht schon der erste Schriftverkehr vom RA an den GF*
Auch ein RA ist eine durchaus kompetente Hilfe - nur die GEW halte ich in dem Fall für besser - warum, schrieb ich schon...